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1.3.6 Jenseits von Krankheit – Enhancement und Kosmetik
ОглавлениеMedizinische Wissenschaft und medizinisches Handeln hat nicht immer das Behandeln von Kranken bzw. die Sicherstellung von Gesundheit als Gegenstand. Die folgende Abbildung steckt ein weiteres Feld mit Tätigkeiten ab, die medizinischem Handeln ähnlich sind und/oder von Medizinern und Medizinerinnen bzw. medizinischem Personal durchgeführt werden ( Abb. 7b). Eine klare Abgrenzung ist nicht möglich, allenfalls lassen sich Kriterien formulieren, die im Einzelfall mehr oder weniger passend sind. So kann ein und dieselbe Tätigkeit von verschiedenen Professionen (oder auch Laien) angeboten werden, erlaubt oder illegal, international abweichend. Dann hängt die Einordnung auch von der Intention ab, die man dem handelnden Mediziner bzw. der Medizinerin zuschreibt. So kann z. B. eine Sportmedizinerin einen Leistungssportler betreuen, der willentlich seinen Organismus überlastet, um im Wettbewerb bestehen zu können.56 Ziel ist dann die Verhinderung, Kontrolle oder Linderung von Folgeschäden. Dieselbe Expertise ermöglicht aber auch Leistungssteigerungen durch Verschieben der Überlastungsgrenze, und die Medizin wird damit Teil des sportlichen Wettbewerbs auf Kosten der Gesundheit.
Abb. 7b: Medizinische Grenzbereiche
Zwei wichtige biomedizinische Bereiche sind Kosmetik/Ästhetik und Enhancement.