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C. Gang der Untersuchung
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Die Untersuchung beginnt dabei mit der erforderlichen Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen (Teil 2 Rn. 18 ff.). Die überblickartige Skizzierung der historischen Entwicklung der Konzernierung und des Konzernrechts soll die Darstellung der wesentlichen Gründe für die Eingehung von Konzernverbindungen stützen. Es folgt die Erläuterung der heutigen Erscheinungsformen von Unternehmensverbindungen, ehe im Anschluss auf Besonderheiten des Pflichten- und Haftungsprogramms von Konzernobergesellschaften eingegangen wird. Dabei kann und soll die Untersuchung keine erschöpfende Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Konzernführungs-, Konzernkontroll- und Konzernüberwachungspflichten bieten. Vielmehr wird sich hier auf die fragmentarische Darstellung der für die Beurteilung der ordnungsrechtlichen Aufsichtspflichten relevanten Gesichtspunkte beschränkt.
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Nach Erörterung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen erfolgt ein Überblick der kernstrafrechtlichen Verantwortlichkeiten im Rahmen von Konzernsachverhalten (Teil 3 Rn. 122 ff.). Unterschieden wird dabei zwischen Verantwortlichkeit der Konzernspitze durch aktive Begehung auf der einen Seite und durch Unterlassen auf der anderen Seite. In den Fokus rücken dabei jeweils mit Blick auf Konzernverbindungen die Anwendung der Grundsätze der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft sowie der Geschäftsherrenhaftung, die jeweils in ihren Grundzügen dargestellt werden. Erwähnung finden in diesem Kontext überdies Besonderheiten bei den vor allem im Wirtschaftsstrafrecht verbreiteten Sonderdelikten.
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Im weiteren Verlauf folgt die Diskussion der Frage nach der Anwendbarkeit des § 130 OWiG im Rahmen von Konzernsachverhalten (Teil 4 Rn. 173 ff.). Einleitend wird dabei auf die allgemeinen Grundlagen der Regelung einzugehen sein, wobei neben der Erläuterung der Tatbestandsmerkmale insbesondere für die vorliegende Untersuchung bedeutsame Ausführungen zur Rechtsnatur und zum Regelungszweck in den Fokus rücken. Nach Überlegungen zur heutigen Regelungsrelevanz, unter anderem im Rahmen der vielerorts geführten Diskussion um Corporate Compliance, widmet sich die Untersuchung sodann der eigentlichen Problematik der konzerndimensionalen Anwendbarkeit des § 130 OWiG. Der Darstellung der Verfolgungspraxis und der – insofern nur bedingt vorhandenen – Rechtsprechung folgt dabei der Überblick über mögliche dogmatische Legitimationsmöglichkeiten einer konzernweiten Anwendung, wobei die Schilderung des Meinungsstandes in der wissenschaftlichen Diskussion nicht ohne den Blick auf das – insbesondere europäische – Wettbewerbsrecht erfolgt, in dessen Rahmen bereits eine längere Rechtsprechungshistorie auf vergleichbare Fragestellungen blickt. In kritischer Auseinandersetzung mit den in der wissenschaftlichen Diskussion vorgebrachten Argumenten versucht sich die Untersuchung sodann an einer Lösung der Streitfrage, wobei die eigene Stellungnahme hier vor allem an der augenscheinlich viel zu selten bzw. verkürzt herangezogenen Maxime des Regelungszweckes des § 130 OWiG ausgerichtet sein soll, und damit oftmals rechtspolitisch geprägte Argumente in den Hintergrund – jedoch nicht ins Abseits – rücken lässt. Einbezogen werden schließlich auch die mit § 130 OWiG eng verknüpften Regelungen der §§ 9, 30 OWiG, die ihrerseits Diskussionsansätze für die Einbeziehung von Konzernsachverhalten bieten.
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Aufgrund der heute gängigen multinationalen Ausrichtung von Unternehmen wird sich die Untersuchung darüber hinaus um Klärung der Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte bemühen (Teil 5 Rn. 382 ff.). Dabei beginnt das Kapitel mit einer überblickartigen Einleitung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen internationaler Konzerne sowie den Grundlagen zur räumlichen Geltung des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Sodann wird die Anwendbarkeit des § 130 OWiG in zwei Richtungen geprüft werden. Zunächst erfolgt die Beurteilung der ordnungsrechtlichen Aufsichtspflichten inländischer Muttergesellschaften gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften, ehe die entgegengesetzte Richtung der Aufsichtspflichten einer ausländischen Muttergesellschaft gegenüber inländischen Tochtergesellschaften und die insofern bestehenden Möglichkeiten der Sanktionierung nach deutschem Ordnungswidrigkeitenrecht erörtert werden. Das Kapitel soll abgerundet werden mit einem Blick auf die Rechtsfolgenseite, nicht unerwähnt bleiben soll insbesondere die Problematik der Doppelbestrafung.
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Die Untersuchung schließt in ihrem Fazit mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Thesen zur Beantwortung der Ausgangsfragen sowie einer Schlussbetrachtung (Teil 6 Rn. 481 ff.).