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3 Welche Erlöse stehen im Krankenhaus dem medizinischen Bedarf gegenüber?

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In diesem Kapitel wird erläutert, wie die im Krankenhaus eingesetzten Sachmittel und insbesondere der medizinische Bedarf refinanziert werden.

Medizinischer Bedarf wird in den deutschen Krankenhäusern ganz überwiegend im Rahmen der vollstationären Behandlung eingesetzt. Dagegen spielen ambulante Leistungen in aller Regel eine untergeordnete Rolle. Gemäß dem Grundsatz der dualen Finanzierung fördern die Bundesländer die Krankenhausinvestitionen, während die gesetzlichen Krankenversicherungen die laufenden Betriebskosten finanzieren. Der Aufwand für medizinischen Bedarf ist den Betriebskosten zuzuordnen.

Die Vergütung der stationären Behandlung durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen erfolgt durch diagnosebezogene Fallpauschalen (German Diagnosis Related Groups, G-DRG)1, Zusatzentgelte (ZE), Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) sowie weitere Entgeltarten, z. B. für sogenannte Besondere Einrichtungen. In den allermeisten Krankenhäusern sind die G-DRGs mit großem Abstand die wichtigste Einnahmequelle (Faustregel: > 95 % der Erlöse aus Krankenhausleistungen). Ausnahmen sind z. B. hochspezialisierte Kliniken für Kardiologie, Neurochirurgie oder Onkologie, bei denen die ZE eine größere Rolle spielen können.

Für psychiatrische und psychosomatische Abteilungen bzw. Krankenhäuser gilt ein vollständig anderes Finanzierungssystem, die sogenannten PEPP. Da in diesen Häusern die Kosten für medizinischen Bedarf eine untergeordnete Rolle spielen, wird darauf hier nicht eingegangen.

Sachkostensteuerung in vier Schritten

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