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3.3 Fallkostenkalkulation durch die Kalkulationshäuser

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Für die Fallkostenkalkulation verteilen die Kalkulationskrankenhäuser ihre Kosten nach einem einheitlichen Regelwerk, das im regelmäßig aktualisierten InEK-Kalkulationshandbuch beschrieben ist, auf die stationären Behandlungsfälle. Gemeint sind hier die G-DRG-relevanten Kosten. Aus der Kalkulationsbasis des Krankenhauses auszugliedern sind insbesondere die im Zusammenhang mit Investitionen entstehenden Kosten, ambulante Behandlungskosten, Kosten für Forschung und Lehre sowie Ausbildungskosten. Dagegen sind beim medizinische Bedarf Rabatte, Boni und Skonti bei der Fallkostenkalkulation zu berücksichtigen. Die Kalkulation verfolgt einen Vollkostenansatz, d. h. alle Kosten des Krankenhauses, bis auf die oben beschriebenen, ausgegliederten Kostenanteile, werden den Behandlungsfällen zugeordnet.

Innerhalb eines Behandlungsfalls werden die Kosten folgendermaßen verteilt.

1. auf die Kostenstellengruppen:

Normalstation

Intensivstation

Dialyseabteilung

OP-Bereich

Anästhesie

Kreißsaal

Kardiologische Diagnostik / Therapie

Endoskopische Diagnostik / Therapie

Radiologie

Laboratorien

Diagnostische Bereiche

Therapeutische Verfahren

Patientenaufnahme und

2. auf die Kostenartengruppen:

Personalkosten Ärztlicher Dienst

Personalkosten Pflegedienst

Personalkosten medizinisch-technischer / Funktionsdienst

Arzneimittel (Gemeinkosten)

Arzneimittel (Einzelkosten)

Implantate

Übriger medizinischer Bedarf (Gemeinkosten)

Übriger medizinischer Bedarf (Einzelkosten)

Übriger medizinischer Bedarf (Leistung durch Dritte)

Medizinische Infrastruktur

Nichtmedizinische Infrastruktur

Ab 2020 werden die Personalkosten für den Pflegedienst aus den DRGs ausgegliedert. Diese Kostenartengruppe wird dann teilweise (Normalstation, Intensivstation, Dialyse und Patientenaufnahme) aus der InEK-Matrix eliminiert.

Innerhalb des Kalkulationsschemas wird demnach in drei Kostenartengruppen je DRG der Verbrauch an medizinischem Bedarf dokumentiert und dem jeweiligen Ort des Verbrauchs – den Kostenstellengruppen – zugeordnet. Unterschieden wird nach Arzneimitteln, Implantaten/Transplantaten und dem übrigen medizinischen Bedarf. Innerhalb der Arzneimittel und des übrigen medizinischen Bedarfs wird noch einmal zwischen den direkt zum einzelnen Behandlungsfall erfassten Kosten – Einzelkosten – und den zugeschlüsselten Gemeinkosten unterschieden. Im Kalkulationshandbuch ist detailliert, teilweise bis auf Artikelebene festgelegt, welche Kosten für Arzneimittel und für den medizinischen Bedarf den Gemeinkosten und welche den Einzelkosten zugerechnet werden. So müssen z. B. Arzneimittel mit fallbezogenen Kosten ab 300 € in aller Regel als Einzelkosten direkt dem jeweiligen Behandlungsfall zugeordnet werden.

Die zur Verteilung der Kosten vorgesehenen Bezugsgrößen sind ebenfalls im Kalkulationshandbuch beschrieben und orientieren sich in der Regel am Leistungsgeschehen der jeweils betrachteten Kostenstellengruppe. So wird z. B. der Verbrauch des Sachbedarfs im OP anhand der zum jeweiligen Eingriff erfassten Schnitt-Naht-Zeit bemessen.

Ergebnis der Fallkostenkalkulation eines Kalkulationskrankenhauses ist eine Kostenmatrix für jeden einzelnen Behandlungsfall. Diese Kostenmatrizes übermitteln die Kalkulationskrankenhäuser dann jährlich an das InEK.

Sachkostensteuerung in vier Schritten

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