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Der Landesbasisfallwert-Effekt

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Die DRG-Erlöse für eine bestimmte stationäre Leistung sowie die Erlösanteile für die verschiedenen Kostenarten- und Kostenstellengruppen – also der prozentuale Anteil am Gesamterlös der DRG – sind innerhalb eines Bundeslandes und eines Kalenderjahres konstant.

Die Kostenanteile, die in den einzelnen Zellen der InEK-Matrix angegeben werden, beziehen sich auf einen normierten InEK-Kalkulationsbasisfallwert, die sogenannte Bezugsgröße. Die Bezugsgröße weicht deutlich, je nach Bundesland um ca. 12–17 %, vom jeweils gültigen Landesbasisfallwert ab. Den tatsächlichen Erlös in Euro für eine Matrixzelle, eine Matrixspalte (Kostenartengruppe) oder eine Matrixzeile (Kostenstellengruppe) berechnen wir, ausgehend vom DRG-Erlös im jeweiligen Bundesland, mit folgender Formel:


mit DRG Erlös Bundesland = Bewertungsrelation × Landesbasisfallwert

Im obigen Beispiel beträgt der Erlös für Implantate in der DRG F17B (Bewertungsrelation: 0,847) bei einem Landesbasisfallwert in Höhe von 3.550 € demnach:

(0,847 × 3.550 €) × 814,52 €/2664,40 € = 919,21 €

Sachkostensteuerung in vier Schritten

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