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3.2 Kalkulation der G-DRG

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Wie entsteht nun jedes Jahr ein neuer Fallpauschalenkatalog inklusive der Preise (Bewertungsrelationen)? Und welche Rolle spielen hierbei die Sachkosten?

Vereinfacht gesagt handelt es sich bei der jährlichen Kalkulation der G-DRGs durch das InEK um ein Ist-Kosten-basiertes System, mit dem die Preise für stationäre Behandlungen normiert werden. Diese Kalkulation basiert auf den durchschnittlichen Ist-Kosten der sogenannten Kalkulationshäuser. Das sind knapp 300 Krankenhäuser, die für jeden einzelnen Behandlungsfall nicht nur – wie alle anderen Krankenhäuser – die Leistungsdaten, sondern zusätzlich die Kostendaten an das InEK übermitteln. Die Messung der Einzelfallkosten nennt man Fallkostenkalkulation.

Die Idee hinter dem DRG-System ist also, dass für einen Behandlungsfall so viel erlöst wird, wie er im bundesweiten Durchschnitt bei seiner Erbringung kostet. Seit Jahren wird kritisiert, dass die Investitionsfinanzierung der Bundesländer nicht ausreicht und die Krankenhäuser einen Teil der nötigen Investitionen mit Einnahmen aus den DRG querfinanzieren müssen. Eine 1:1 Finanzierung der Betriebskosten durch die DRG sei aus diesem Grund nicht ausreichend. Vielmehr gehen die Krankenhäuser davon aus, dass – abhängig von Trägerform und weiteren Rahmenbedingungen – eine EBITDA-Marge von mindestens 4 bis 6 % erwirtschaftet werden muss, um auf Dauer wirtschaftlich agieren zu können. Die Krankenhäuser müssten also ihre Fallkosten unter den jährlich aktualisierten Bundesdurchschnitt senken, was zu einem Hamsterrad-Effekt führt.

Die jährliche Entwicklung des Fallpauschalenkatalogs ist ein zweistufiger Prozess: Fallkostenkalkulation durch die Kalkulationshäuser ( Kap. 3.3) und anschließend die DRG-Kalkulation durch das InEK ( Kap. 3.4).

Sachkostensteuerung in vier Schritten

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