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1.3.2 Compliance-Management-Systeme
ОглавлениеDurch die Gestaltung von Strukturen, Regeln und Abläufen und der kontinuierlichen Steuerung und Verbesserung aller Aktivitäten bilden Management-Systeme einen Rahmen für die einheitliche und zielorientierte Organisationsausrichtung. Nationale wie internationale Rechtsordnungen sehen vor, dass Organisationen eine (implizite) Aufsichts- und Kontrollpflicht zur Einhaltung von Gesetzen haben. Abgesehen von einigen Ausnahmen gibt es jedoch keine Vorschriften darüber, wie diese Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen auszugestalten sind. Insbesondere gibt es keine für alle Organisationen gültige gesetzliche Vorschrift, die die Einführung eines Compliance-Management-Systems (CMS) vorschreibt.
Auf internationaler Ebene haben sich Compliance-Management-Systeme im Finanzsektor zur Bekämpfung von Geldwäsche entwickelt.[34] Dies ist auch in Österreich der Fall. Für Organisationen, die dem Wertpapiergesetz unterliegen, besteht gemäß § 18 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) die Verpflichtung, eine unabhängige Compliance-Funktion auf Dauer einzurichten, die die Überwachung und regelmäßige Bewertung der Angemessenheit vorgeschriebener Verfahren sowie die Setzung von Maßnahmen zur Behebung etwaiger Mängel zur Aufgabe hat. Die ersten Maßstäbe für Compliance-Management-Systeme in Zusammenhang mit Anti-Korruptionsbestimmungen wurden in den USA und in Großbritannien gesetzt. In beiden Ländern kann ein angemessenes und wirksames Compliance- und Ethik-Programm eine Strafverfolgung beeinflussen, wenngleich in unterschiedlicher Ausprägung. Zahlreiche Staaten haben in den letzten Jahren in ihren Rechtssystemen die strafrechtliche Verantwortlichkeit für juristische Personen umgesetzt. Voraussetzung ist oftmals, dass zum Zeitpunkt der Verfolgung eine Fahrlässigkeit der Organisation vorliegt, d. h. die Organisation hat zuvor keine ordnungsgemäßen und geeigneten Maßnahmen errichtet und umgesetzt, mit dem das Risiko des Auftretens der verfolgten Straftat erheblich verringert werden sollte. [35]