Читать книгу Erfolgreich mit Compliance - Barbara Neiger - Страница 9
1.1 Begriffsbestimmung Compliance
ОглавлениеDer Begriff „Compliance“ leitet sich vom Englischen „to comply with something“ (etwas erfüllen oder einhalten)[1] ab und bedeutet im Zusammenhang des vorliegenden Handbuches die Befolgung von Regeln durch eine Organisation. Und zwar jener Regeln, die für die Organisation aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Bestimmungen bindend sind, also auch jener, deren Einhaltung sich die Organisation freiwillig unterworfen hat.
Damit bedeutet Compliance zunächst einmal nur, dass Verbindlichkeiten eingehalten werden. Das ist nicht neu und ein in Rechtsstaaten immer schon selbstverständliches Prinzip.[2] Compliance umfasst aber auch die Thematik, wie Organisationen die Einhaltung von Regeln durch ihre Organe und Mitarbeiter sicherstellen. Den verantwortlichen Führungskräften obliegt es dabei im Rahmen ihrer Aufsichts- und Sorgfaltspflicht dafür zu sorgen, dass sich die für die Organisation tätigen Personen im täglichen Geschäftsverkehr an relevante Verbindlichkeiten, wie z.B. gesetzliche, behördliche oder aufsichtsrechtliche Vorschriften, Branchenvorgaben und unternehmensinterne Richtlinien oder Verträge und verbindliche zwei- oder mehrseitige Vereinbarungen halten.
Die Verpflichtung zur Einhaltung von relevanten gesetzlichen, behördlichen oder aufsichtsrechtlichen Vorschriften gilt für alle Organisationen. Auch die Beachtung von Branchenvorgaben und organisationsinternen Richtlinien dient nicht einem Selbstzweck, sondern liegt im Interesse der Organisation. Allen Organisationen, unabhängig von ihrer rechtlichen Form, ihrer Größe oder ihrem Tätigkeitsbereich, stehen beschränkte Ressourcen zur Verfügung, die möglichst effizient und effektiv eingesetzt werden müssen. Es ist unrichtig, zu argumentieren, dass das Erfordernis eines solch wirtschaftlichen Handelns nur für auf Gewinn (Profit) gerichtete Organisationen gilt. Auch Not-for-profit-Organisationen haben begrenzte Ressourcen zur Verfügung, mit deren Einsatz das bestmögliche Ergebnis zu erzielen ist. Negative finanzielle Folgen von Non-Compliance in Form von Straf- und Bußgeld-Zahlungen fallen sicher nicht unter die Definition des „bestmöglichen Ergebnisses“.