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1.4.1 Corporate Governance

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Der Begriff Corporate Governance geht auf die Notwendigkeit zurück, die Interessen von Kapitalgebern gegenüber eigennützigen Handlungen des Managements zu schützen. Bereits Adam Smith behandelte im 18.Jhdt. ausgiebig die Problematik, wie bei wachsender Größe der Unternehmen eine arbeitsteilige Organisation anzuleiten und zu kontrollieren sei. Manager können Aktionären finanziellen Schaden zufügen durch z.B. unzureichende Anstrengungen auf der Suche nach Geschäftsmöglichkeiten oder das Ausbleiben notwendiger Modernisierungen, durch Abschluss von risikoreichen Transaktionen oder unzureichend ausgearbeiteten Investitionen oder durch mangelnde Kontrolle von Aktivitäten innerhalb des Unternehmens. Mit der Trennung von Eigentum am und der Kontrolle über das Unternehmen wurde es notwendig, Regeln zu bestimmen, die sicherstellten, dass die mit der Führung des Unternehmens betrauten Manager (Agenten) im Interesse der Eigentümer (Prinzipale) handelten.[38] Dieses Prinzipal-Agent-Problem[39] ist die Grundlage für die anfangs enge Definition von Corporate Governance als Art und Weise, wie Zuständigkeiten und Rollen zwischen den einzelnen Organen einer Gesellschaft verteilt werden, um den Kapitalgebern (= Eigentümern) die erwartete Rendite zu sichern.[40]

Eine erweiterte Perspektive von Corporate Governance entwickelte sich aus dem Verständnis, dass ein Unternehmen als ein Netzwerk von Verträgen verstanden werden kann, das im Innenverhältnis das Unternehmen selbst darstellt und im Außenverhältnis die Beziehung zu den Stakeholdern regelt.[41] Die Erweiterung des Begriffes erfolgt in Bezug auf mehrere Faktoren: Erstens in Bezug auf die Akteure, weil nicht nur Eigentümer und Manager einbezogen werden, sondern die Interessen eines weiteren Personenkreises (= Stakeholder) berücksichtigt werden, wie z.B. Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten oder externe Kapitalgeber. Zweitens steht nicht mehr die Anwendung von finanziellem Schaden der Eigentümer im Vordergrund, sondern die Wahrung der Rechte und legitimen Interessen aller Stakeholder. Corporate Governance kann somit als übergeordneter Steuerungsrahmen verstanden werden, der die Austauschbeziehungen innerhalb einer Organisation einerseits und mit ihrem Umfeld andererseits regelt.[42] Aufgrund der Unterschiedlichkeit von Organisationen gibt es grundsätzlich keine einheitlichen Bestimmungen über Elemente der Aufbau- oder der Ablauforganisation. Die Governance-Strukturen sind auf die individuelle Situation der Organisation anzupassen in dem Sinne, dass die Erreichung der Organisationsziele unterstützt wird. Verschiedene Institutionen haben sich in der Praxis und in weiterer Folge in der Gesetzgebung herausgebildet, die als Instrumente effizienter und effektiver Governance-Struktur angesehen werden, wie ein internes Kontrollsystem (IKS), ein Risikomanagement-System (RMS) und ein Compliance-Management-System (CMS).

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