Читать книгу Handbuch des Strafrechts - Bernd Heinrich - Страница 242
a) Betäubungs-Arzneimittel
Оглавление39
Dies bedeutet nicht, dass andere Regelwerke per se nicht einschlägig sein können. Insbesondere bei verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln der Anlage III drängt es sich auf, dass diese auch der arzneimittelrechtlichen Qualitätskontrolle (mithin den Vorschriften des AMG) unterliegen, was in § 81 AMG nochmals klargestellt wird.