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3. Nicht-Betäubungsmittel (Abgrenzung zu anderen Stoffkategorien)

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Die Abgrenzung des Betäubungsmittels zu anderen Stoffkategorien ist aufgrund des Systems der Positivliste prima vista nicht besonders schwierig. Wie bereits erläutert, ist die Liste abschließend und konstitutiv, sodass die Nichtauflistung bereits Aufschluss darüber gibt, ob es sich bei dem konkreten Wirkstoff um ein Betäubungsmittel handelt, mithin das BtMG einschlägig ist.

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