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I. Geschichte der Betäubungsmittelgesetzgebung
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Das umfassende Verbot des Umgangs mit ausgewählten Stoffen hat seinen Ursprung in der Single Convention 1961.[35] Die eingangs beschriebene – aus der Innenperspektive des Rechts maßgebliche – Klassifizierung von Drogen nach legalen Stoffen und illegalen Betäubungsmitteln geht also auf einen völkerrechtlichen Vertrag zurück. Doch existierten bereits zuvor Gesetze, die den Umgang mit einzelnen Rauschsubstanzen zum Gegenstand hatten. Die Regulierung von Produktionsprozessen und des Warenverkehrs zum Schutze des Verbrauchers beginnt mit der Industrialisierung Ende des 19. Jahrhunderts, die jedoch den Genuss- bzw. problematischen Konsum noch nicht betrifft und damit auch nicht darauf ausgelegt ist, die Verfügbarkeit spezieller Stoffe bzw. Drogen zu unterbinden. Erst als in den Kriegsjahren das Problem des Missbrauchs von Rauschsubstanzen – insbesondere Opium und Morphin – realisiert und als grenzüberschreitendes Phänomen auf internationalen Kongressen thematisiert wird, geht man dazu über, spezifische (also auf ganz konkrete Wirkstoffe bzw. Rohstoffe sowie beschränkte) Regulierungs- bzw. Verbotsgesetze zu erlassen.