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3. Nationalsozialismus
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Im Dritten Reich kommt es interessanterweise zu keinen entscheidenden Änderungen des Opiumgesetzes 1929,[42] doch wird eine – in das Leitbild der Rassenhygiene passende – „Drogenpolitik“ propagiert,[43] die eine radikale Rauschgiftbekämpfung im Sinne einer kompromisslosen Repression zum Gegenstand hat. Die mit dem Begriff „Gift“ hervorgerufenen Assoziationen lassen sich bestens in das antisemitische Gedankengut der Reichsführung implementieren. Drogen als reale Bedrohung und Metapher zugleich bilden so die Schnittstelle zwischen Drogenpolitik und Hetze gegen Juden.[44] Es werden selbstständige Institutionen eingerichtet (etwa die Reichszentrale zur Bekämpfung von Rauschgiftvergehen), und zahlreiche Verfahren (vor allem gegen missbräuchlich verschreibende Ärzte) eingeleitet.[45] Zugleich wird der Konsum bereits „etablierter“ Suchtmittel (Alkohol, Zigaretten) geduldet[46] und Methamphetamin verkommt unter dem Markennamen Pervitin zur „Volksdroge“.[47]