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4. Sonstige gemeinsame Merkmale
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Wie bereits erwähnt enthalten AA handelsrechtliche Regelungen. Für gewöhnlich wird eine Freihandelszone, oftmals in Form einer asymmetrischen Handelsliberalisierung (s. Rn. 124), angestrebt. Im Rahmen der zollrechtlichen Regelungen, die quasi allen Abkommen gemein sind, sehen AA typischerweise auch Ursprungsregeln vor, welche bestimmen, ob eine spezifische Ware dem Freihandel unterfällt oder nicht. Schließlich ist regelmäßig die rechtliche Annäherung von Drittstaatsangehörigen an Unionsbürger auch mit Blick auf deren Personenfreizügigkeit eine der Zielsetzungen von AA, welche u.a. anhand von Diskriminierungsverboten realisiert werden.