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1. Allgemeine Unternehmensteuer/Betriebsteuer
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Mit den Begriffen allgemeine Unternehmensteuer bzw. Betriebsteuer werden verschiedene Besteuerungskonzepte betitelt, die unternehmerische Gewinne – rechtsformunabhängig – verselbständigt vom Unternehmer besteuern. Das de lege lata für Körperschaften geltende Trennungsprinzip wird zur allgemeinen Regel der Unternehmensbesteuerung.
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Zwei Vorschläge einer allgemeinen Unternehmensteuer bzw. Betriebsteuer jüngeren Datums sind die Besteuerung der sog. steuerjuristischen Person, nach dem unter der Federführung von Paul Kirchhof formulierten Bundessteuergesetzbuch,[44] sowie die allgemeine Unternehmensteuer (in Verbindung mit dem Entwurf eines Einkommensteuergesetzes[45]) der Kommission Steuergesetzbuch der Stiftung Marktwirtschaft unter der Leitung von Joachim Lang.[46]