Читать книгу Das Baustellenhandbuch für den Innenausbau - Brigitte Hallschmid - Страница 16

Оглавление

Verlegen

{Verlegen, von Bodenbelägen}

Bodenbeläge werden – sofern nicht anders vereinbart – ohne Unterlagen verlegt. Sollen Unterlagen ausgeführt werden, müssen diese für den Belag und die entsprechende Nutzungsanforderung geeignet sein. Die Herstellerangaben sind zu beachten. Stöße und Nähte von Unterlagen sind versetzt zu den Stößen und Nähten der Bodenbeläge anzuordnen.

Folgende Unterlagen können verwendet werden:

Korkment: v. a. unter elastischen Bodenbelägen
Vlies: v. a. unter verspannten Teppichböden und schwimmend verlegtem Laminat
Gummigranulat: für punktelastische Sportböden
Kautschuk: v. a. unter Laminat und textilen Bodenbelägen
Kork-Gummi-Granulat: v. a. unter schwimmend verlegtem Laminat
PUR-Schaum mit Trägergewebe: vorrangig unter schwimmend verlegtem Laminat und textilen Bodenbelägen bei Ansprüchen nach erhöhtem Gehkomfort
PE-Schaum vernetzt: vor allem unter schwimmend verlegtem Laminat

Auf vollflächige Verklebung von Unterlagen und Bodenbelägen sowie sofortiges Entfernen von Klebstoff auf dem Bodenbelag ist zu achten. Die Aushärtezeit des Klebstoffs ist bei verklebten Unterlagen vor dem Verlegen oder Aufbringen des Belags einzuhalten. Hersteller- und produktabhängig kann auch eine lose Verlegung oder Befestigung mit speziellen Hilfsmitteln vorgegeben sein. Die Herstellerangaben sind zu beachten.

Sofern die Verlegerichtung nicht festgelegt wurde oder abweichende Regelungen getroffen wurden, kann die Verlegerichtung frei gewählt werden, wobei eine Stückelung innerhalb des Raums nicht zulässig ist. Kopfnähte, welche quer zur Bahnrichtung laufen, sind bei Bahnlängen über 5 m zulässig, jedoch dürfen nicht mehrere über 5 m lange Bahnen aneinandergesetzt werden. Die angesetzte Bahn muss mindestens 1 m lang sein. Sind Räume durch Schiebe-, Falt- oder Glastüren miteinander verbunden, werden die Bahnen in der gleichen Richtung verlegt.

Laufen Bahnen auf Nischen, Türöffnungen und dergleichen zu, müssen diese nahtlos mit durchgelegt werden. Streifen dürfen an Nischen und Türöffnungen verlegt werden, wenn diese neben der Bahn parallel dazu verlaufen. Auf gleichen Verlauf von Muster- und Farbgleichheit ist dabei zu achten. Die Bahnen sind an Türübergängen geradlinig unter dem Türblatt zusammenzufügen. Als besonders zu vereinbarende Leistung werden die Nähte mit Profilen abgedeckt.

Musterübergänge müssen passen, wenn Bahnen mit Rapportmustern, die sich in regelmäßigen Abständen wiederholen, aneinandergestoßen werden. Die Muster müssen deswegen über die gesamte Länge und Breite gleichbleibend verlaufen.


Bild 8: Belegen von Nischen (Quelle: Hallschmid)


Bild 9: Anordnung einer Kopfnaht (Quelle: Hallschmid)

Profile, Leisten und Stoßkanten

Sockel {Sockelleiste}- und Deckleisten {Deckleiste}

Sockel- und Deckleisten aus Holz, Metall und Hart-PVC sowie flexible Sockel- und Deckleisten sind an Wänden durch Kleben oder Nageln stoffgerecht dauerhaft zu befestigen und an Stößen und Ecken entweder auf Gehrung zu schneiden oder stoffgerecht anzupassen und zu stoßen. Die Befestigung von Sockelsystemen mit Schrauben und Dübeln ist eine Besondere Leistung.

Der Befestigungsabstand sollte abhängig von der Sockelleiste nicht größer als 60 cm sein. Sind Sockelleisten anzusetzen, sollte dies mit mindestens 20 cm langen Leisten vor der Raumecke erfolgen. Mehrfachstückelungen sind nicht zulässig und sollten nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen. Die Ebenheit von Estrich und Wand muss mindestens der DIN 18202:2019-07, Tabelle 3, Zeile 3 und Zeile 6 entsprechen. Als Besondere Leistung sind eventuell vorhandene Tapeten zu entfernen.

Spaltbildungen zwischen Bodenbelag, Sockelleiste und Wandanschluss oder Fugenmassen ergeben sich im Randbereich durch Absenken der Fußbodenkonstruktion. Dies stellt keinen Mangel dar, wenn vor der Belegung der Feuchtegehalt geprüft wurde und dieser innerhalb der zulässigen Werte lag.

Treppenstoßkanten und andere Stoßkanten {Stoßkante}

Treppenstoßkanten aus Natur- und Synthesekautschuk oder Kunststoff müssen höhengleich bündig am Übergang zum Bodenbelag abschließen und sind nur auf den Trittstufen durch Kleben zu befestigen. Andernfalls sind Materialbrüche zu erwarten, wenn dies nicht beachtet wird. Im Allgemeinen werden starre Treppenkanten durch Schrauben, Nageln und/oder Kleben befestigt.

Bodenbeläge in Sporthallen

Für die Ausführung von Bodenbelägen in Sporthallen ist die DIN V 18032-2 zu berücksichtigen.

Die ATV DIN 18365 bezieht sich nicht mehr auf Bodenbeläge in Sporthallen.

Sportbodenarten {Sportboden} werden wie folgt unterschieden:

flächenelastischer Sportboden aus elastischer Schicht oder Konstruktion, biegesteifer Lastverteilungsschicht und Oberbelag
punktelastischer Sportboden aus elastischer Schicht und Oberbelag
kombiniert elastischer Sportboden aus elastischer Schicht oder Konstruktion, biegesteifer Lastverteilungsschicht, oberer elastischer Schicht und Oberbelag
mischelastischer Sportboden aus elastischer Schicht, in die elastische Schicht integrierter flächenversteifender Komponente oder mittelsteifer Lastverteilungsschicht und Oberbelag

Durch die Einpflege darf das Gleitverhalten nicht beeinträchtigt werden. Der Gleitreibungsbeiwert muss zwischen 0,4 und 0,6 liegen.

Markierungslinien sind als Besondere Leistung gesondert zu vereinbaren und auszuführen.

Brandverhalten der Baustoffe {Brandschutz, Bodenbeläge}

Alle als Fußbodenbaustoff eingesetzten Materialien müssen in Deutschland mindestens der Baustoffklasse B2 entsprechen.

Baustoffklasse nach DIN 4102-1Europäische Klasse nach DIN EN 13501-1: 2010-01Bauaufsichtliche Anforderung
AA1A2A1fl (A1)A2fl – s1 (A2 – s1 d0)nichtbrennbare Baustoffe
BB1(A2 – s2 d0/A2 – s3 d0/A2 – s1 d1/A2 – s1 d2/A2 – s3 d2)Bfl – s1(B – s3 d0/B – s1 d1/B – s1 d2/B – s3 d2)Cfl–s1(C – s3, d0/C – s1 d1/C – s1 d2/C – s3 d2)brennbare Baustoffe schwerentflammbare Baustoffe
B2A2fl – s2Bfl – s2Cfl – s2Dfl – s1Dfl – s2(D – s1 d0/D – s2 d0/D – s3 d0/D – s1 d2/D – s2 d2/D – s3, d2)Efl, (E – d2)normalentflammbare Baustoffe
B3Fflleichtentflammbare Baustoffe
Fl: Flooring

Tab. 15: Rauchentwicklung, Intensitätsstufen: s1, s2 und s3 Klassen für Bodenbeläge, Kennzeichnung (Quellen: DIN 4102-1, DIN EN 13501-1)

Übersicht der Bodenbeläge gemäß Baustoffklassen

FußbodenbaustoffBaustoffklasseKlassifiziert DIN 4102 Teil 4Prüfung DIN 4102 Teil 1
Elastische Bodenbeläge
Flexplattenauf mineralischem UntergrundB1X
auf beliebigem UntergrundB2X
PVCauf mineralischem UntergrundB1X
auf beliebigem UntergrundB2X
ElastomerbelagB2X
B1Prüfzeugnis
PolyolefinbelagB2Prüfzeugnis
LinoleumB2X
KorkB2Prüfzeugnis
Textile BodenbelägeB2X
Holzfußböden
Parkett nach DIN EN 13226B1X
Parkett, alle HolzartenB2X
B1Prüfzeugnis
HobeldielenB2X
B1Prüfzeugnis
10-mm-MassivparkettB2X
B1Prüfzeugnis
BambusB1Prüfzeugnis
LaminatB2X
B1Prüfzeugnis
HolzpflasterB2X
B1Prüfzeugnis

Tab. 16: Übersicht der Bodenbeläge gemäß Baustoffklassen, Klassifizierung nach DIN 4102-4 und Prüfung nach DIN 4102-1

Das Baustellenhandbuch für den Innenausbau

Подняться наверх