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In dieser Woche im Jahr 1992 …

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… verklagte Steffi Stephan Jürgen Kehrer.

Um Weihnachten 1991 veröffentlichte Jürgen Kehrer seinen zweiten Münster-Krimi »In alter Freundschaft«. Der Fiesling der Story ist ein ganz mieser Typ: Kehrer beschreibt ihn als münsterschen Discobesitzer, der gerne Stirnbänder trägt, früher mal Rockmusiker war und manchmal »einen alternden Rockopa« auf Tourneen begleitet. An der Steinfurter Straße (wo zu jener Zeit das Jovel war) betreibt der Krimi-Gangster einen Konzertladen »mit dem Charme eines Schwimmbades«. Zufall: Neben dem alten Jovel war das Spaßbad Germania-Therme. Jeder phantasiebegabte Münsteraner konnte in dieser Figur den realen Steffi Stephan erkennen. Das tat auch die Frau des damaligen Oberbürgermeisters Twenhöven, als sie das Buch las. Von seinem »Kumpel Twenny«, wie Stephan den OB zu nennen pflegte, wurde er auf die peinliche Ähnlichkeit aufmerksam gemacht. Weil es in dem Roman um üblen Kindesmissbrauch geht, war Stephan eine Entschuldigung Kehrers zu wenig: Er klagte auf Vertriebsverbot und 20.000 DM Schmerzensgeld. Münsters Landgericht hatte also die Frage zu klären, ob Kehrer nachweislich Stephan gemeint hatte. Das war gar nicht so einfach, denn die mutmaßlich wohlkalkulierten Anspielungen standen eher zwischen den Zeilen als schwarz auf weiß. Darum war es für Kehrer ein Leichtes, den Ärger Stephans ins Leere laufen zu lassen. Das Gericht konnte denn auch keine Ähnlichkeit feststellen und entschied für Kehrer. Der Presserummel um den Promi-Streit zog sich mehrere Wochen hin und bescherte dem Buch eine unterhaltsame und kostenlose PR, die sich auch in hohen Verkaufszahlen niederschlug.


Marketing-Schlaufuchs Kehrer hat natürlich bei seinem Krimi-Fiesling niiiie an Steffi Stephan gedacht. Das Gegenteil war nicht zu beweisen.

Münster - Jede Woche hat ihre Geschichten

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