Читать книгу Grundwissen Zivilrecht im Assessorexamen - Christian Kaiser - Страница 44
3.Ausnahme: Prozesshindernisse
Оглавление177Die verzichtbaren Sachurteilsvoraussetzungen, die sog. Prozesshindernisse, werden nur auf Rüge berücksichtigt. Insoweit sind zu beachten:
(1) Einrede des Schiedsgerichtsvertrags, § 1032 ZPO,
(2) fehlende Ausländersicherheit, § 110 ZPO,
(3) Einrede der mangelnden Kostenerstattung aus dem Vorprozess, § 269 Abs. 6 ZPO.
Beachte: Der Mangel der Vollmacht wird im Anwaltsprozess auch nur auf Rüge berücksichtigt. Das Vorliegen der Vollmacht ist jedoch nicht Sachurteils-, sondern Prozesshandlungsvoraussetzung.