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aa) Gefahr für ein Rechtsgut

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Fraglich ist, ob eine Gefahr für ein Rechtsgut vorlag. Eine Gefahr ist ein Zustand, der einen Schaden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten lässt.40 Vorliegend drohte G, den H zu erschießen, wenn dieser nicht O gegen den Kopf tritt. Bei ungehindertem Geschehensablauf war damit ein Schaden für das Rechtsgut Leben des H hinreichend wahrscheinlich. Demnach lag eine Gefahr vor.

Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung

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