Читать книгу Datenschutzgrundverordnung für Dummies - Christian Szidzek - Страница 25
Ein Monster namens DSGVO
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erfahren Sie, wie Monster gemacht werden
welche Art von Monster die DSGVO ist
werden Sie erstaunt sein, wen das Monster alles beißen kann
Bereits im Dezember 2011 tauchte erstmals wie ein scheues Rehkitz ein geleakter Entwurf für eine Neuregelung des europäischen Datenschutzes in Form einer Verordnung im Internet auf. Bis dahin und noch einige Zeit länger galt in der EU die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, die im Jahr 1995 von der Europäischen Gemeinschaft (EG) erlassen worden war und die von den Mitgliedstaaten in nationale Gesetze umgesetzt werden musste.
Das geschah in den Mitgliedstaaten mit mehr oder weniger großer Begeisterung und einer beeindruckenden Vielfältigkeit, was das jeweils erreichte Datenschutzniveau anbelangt. Internationale Konzerne ließen sich deshalb einfach dort nieder, wo das Datenschutzniveau unterirdisch war. Die teils lächerlichen Geldbußen bei Datenschutzverstößen wurden als marginales, operationelles Risiko betrachtet. Besonders Staaten wie Irland und Luxemburg taten sich als Oasen eines nahezu unkontrollierten und grenzenlosen Verkehrs personenbezogener Daten hervor und zogen so Unternehmen aus aller Welt an. Erfahrungen hatten sie ja bereits als Steueroasen ausreichend gesammelt. Gewusst wie, konnten Datenschutzvorgaben so in ruhigen Gewässern und großer Gelassenheit umsegelt werden.
Das sollte sich aber ändern. Im Januar 2012 erfolgte offiziell die Vorstellung eines ersten Entwurfs eines neuen europäischen Datenschutzrechts durch die EU-Kommission. Der Entwurf wurde im Juni 2013 von den Innen- und Justizministern der Mitgliedstaaten der EU empört abgelehnt. Es dauerte bis zum Oktober 2013, bis im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments ein Kompromiss gefunden werden konnte über den wesentlichen Inhalt einer europäischen Datenschutzreform. Bis dahin hatte sich das scheue Rehkitz allerdings bereits zu einem ausgewachsenen Reh entwickelt und wurde zunehmend weniger scheu. Eine erste Lesung des neuen zweiten Entwurfs für eine Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgte dann im März 2014 im Europäischen Parlament und wurde am Folgetag durch das Europäische Parlament veröffentlicht. Nach weiteren und langwierigen Verhandlungen kam es schließlich zu einem dritten Entwurf. Dieser wurde im Juni 2015 durch den EU-Ministerrat veröffentlicht. Es wurde schnell klar, dass man es offenbar nicht mit einem Reh, sondern eher mit einem Elch zu tun bekommen würde. Gerüchte über ein Recht auf Vergessenwerden, neue Löschpflichten, umfassende Betroffenenrechte sowie drakonische Sanktionen bei Verstößen gegen die beabsichtigten neuen Vorschriften geisterten durch die Medien.
Schließlich begannen die ersten Trilog-Treffen, und im letzten davon, an einem 15. Dezember im Jahr 2015, konnte man sich auf einen finalen Stand einer DSGVO einigen. Am 25. Mai 2016 trat die DSGVO dann als Verordnung (EU) 2016/679 in Kraft. Von Rehen oder Elchen wollte aber plötzlich niemand mehr reden. Stattdessen war von einem Monster die Rede, das Einzug in Behörden und Unternehmen in den Mitgliedstaaten halten würde.
Aber nicht nur in der EU begann man zu realisieren, dass es zu einem Paradigmen-Wechsel im europäischen Datenschutz gekommen war. Auch im außereuropäischen Ausland registrierte man bestürzt, dass die EU es mit dem Datenschutz nun offenbar wirklich ernst meinen würde. Denn auch Unternehmen, die keinen Sitz in einem europäischen Mitgliedstaat hatten, wurden durch die Vorschriften der DSGVO nun erbarmungslos mit Sanktionen bedroht, sollten Sie es – wie bisher – wagen, den europäischen Datenschutz weiterhin zu unterlaufen. Gnädig wurde allen noch eine zweijährige Frist bis zum 25. Mai 2018 gewährt, um die neuen Datenschutzvorgaben in die Praxis umzusetzen. Und seit diesem Zeitpunkt müssen alle Adressaten, sei es mit oder ohne Sitz in der EU, die Vorschriften der DSGVO einhalten. Willkommen in der Monster AG!
Wer alles Adressat der Vorschriften der DSGVO ist, erfahren Sie übrigens gleich weiter unten unter der Überschrift Adressaten.