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Nationale Sonderregelungen – unterschiedliches Datenschutzniveau in den Mitgliedstaaten

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Die Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG hatte zur Folge, dass die Mitgliedstaaten pflichtgemäß Gesetze zu ihrer Umsetzung erließen, einige besonders pfiffige Staaten dabei aber schnell witterten, dass ein besonders abgründiges Datenschutzniveau ihnen den Zulauf internationaler Konzerne ermöglichen würde, wo die eigene Infrastruktur das ansonsten nicht hergegeben hätte. Während also einige Mitgliedstaaten der EU versuchten, die Ziele der Richtlinie bestmöglich umzusetzen, versuchten andere es damit, die Ziele bestmöglich zu unterwandern und sich dadurch einen regionalen Vorteil zu verschaffen. Das gelang auch über viele Jahre hinweg recht gut. Die Folge war, dass Unternehmen, die Geschäfte mit personenbezogenen Daten in der EU machen wollten, sich dort niederließen, wo das Datenschutzniveau am niedrigsten war. Man nennt das Forum-Shopping. Dass dies für den europäischen Datenschutz nicht gerade förderlich war, liegt auf der Hand. Und es war seit Jahren absehbar, dass die Mitgliedstaaten, die versucht hatten, die Datenschutz-Richtlinie effektiv umzusetzen, nicht mehr vorhatten, sich länger auf der Nase herumtanzen zu lassen von den schwarzen Schafen in Ihren Reihen, die ja nicht nur im Datenschutz verhaltensauffällig geworden waren, sondern auch, wenn es um Steuern ging und andere rechtliche Schlupflöcher.

Datenschutzgrundverordnung für Dummies

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