Читать книгу Primary Nursing in der ambulanten Langzeitpflege - Christine Bretbacher - Страница 18
Mobile Pflege und Betreuung, Hauskrankenpflege
ОглавлениеDie Sicherstellung der pflegerischen Langzeitversorgung ist in Österreich Ländersache. Den Richtlinien der Länder zufolge soll den hilfe- und betreuungsbedürftigen Menschen möglich sein, ein […] »flächendeckendes, wirksames und wirtschaftliches Angebot an professionellen mobilen sozialen Diensten bei Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit bzw. einem erkennbaren Vorstadium durch Inanspruchnahme einer fachlichen, situationsgerechten und individuellen Hilfe eine selbständige Lebensführung aufrecht zu halten oder (wieder) zu erlangen, um dadurch solange wie möglich im eigenen Haushalt – und somit in der gewohnten Umgebung bleiben zu können […]« (Amt der OÖ Landesregierung 2006, S. 2). »Das Gesamtbetreuungs- und Pflegesystem [Anm: staatliche Pflegevorsorge] muss sich am Grundsatz der Subsidiarität ausrichten. Das heißt insbesondere, dass vorweg alle Möglichkeiten abzuklären sind, inwieweit Angehörige, Nachbarn sowie ehrenamtliche Dienste in diese individuelle Betreuung und Hilfe eingebunden werden können« (Amt der OÖ Landesregierung 2006, S. 3).
Das System der mobilen Pflege und Betreuung wird von den regionalen Trägern Sozialer Hilfe als notwendiger Bestandteil eines sozialen Vorsorgesystems betrachtet, das nach diversen Leitideen und Prinzipien arbeiten soll. Dies sind unter anderem die Wertschätzung des Alters, die Selbstbestimmung und Individualität, die Förderung der Selbsthilfefähigkeit und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit, die Kundenorientierung und Familienbezogenheit sowie die begleitende Unterstützung pflegender Angehöriger als wichtiger Bestandteil des Pflegesystems (Amt der OÖ Landesregierung 2006).
Als Rechtsgrundlage für mobile Dienste sowie der sozialen Hauskrankenpflege beruft sich das Amt der OÖ Landesregierung auf das OÖ Sozialhilfegesetz, wo dieses im Sinne des § 31 Abs. 8 in der gültigen Fassung von 1998 das Einvernehmen mit dem Land OÖ mehrere Sozialsprengel festzulegen hat. Kontakt- und Anlaufstellen für das Angebot sind unter anderem Gemeindeämter, Sozialberatungsstellen oder die Pflegeleistungsanbieter direkt (Amt der OÖ Landesregierung, 2006).
Die mobile Pflege und Betreuung ist im OÖ Roten Kreuz in der Sparte der Gesundheits- und Sozialdienste angesiedelt und umfasst zum Studienzeitpunkt 779 Pflegepersonen, davon 229 DGKP und 550 Personen der Berufsgruppen Fachsozialbetreuung und Heimhilfe. 2017 wurden 6.671 pflegebedürftige Personen aller Pflegegeldstufen zu Hause in unterschiedlichen Leistungsumfängen betreut.
Das jährlich von den regionalen Trägern Sozialer Hilfe beauftragte Leistungsvolumen umfasste 2016 bis 2017 598.000 Leistungsstunden. Damit ist das OÖ Rote Kreuz knapp der größte Pflegedienstleistungsanbieter im Non-Profit-Sektor, gefolgt von Caritas, OÖ Hilfswerk, Volkshilfe OÖ und einigen kleinen privaten Initiativen. Dem Spartenleiter des Gesundheits- und Sozialdienstes unterstellt ist die Pflegedienstleitung der mobilen Pflege und Betreuung mit Gesamtverantwortung für den kaufmännischen und den pflegerischen Bereich. Angegliedert ist die Stabsstelle Fachentwicklung Pflege sowie die Verwaltung der Pflegedienste. Die Organisation des Pflegedienstes in den Bezirken erfolgt relativ autonom durch 16 Bezirkspflegedienstleitungen nach den Vorgaben des Qualitätsmanagements. Die Einrichtung ist qualitätszertifiziert nach DIN ISO 9001:2008.
Derzeit ist das praktizierte Pflegesystem im Pilotprojekt als Bezirks- oder Tourensystem mit Gebietspflegepersonen und sogenannten Springern – ähnlich einem Gruppenpflegesystem organisiert, allerdings mit überwiegend tätigkeitsorientiertem Paradigma (Bretbacher 2015, unveröffentlicht). Bei Personen, die ausschließlich grundpflegerische Versorgung benötigen, wird jeweils von einer DGKP die Pflegediagnostik und die Pflegeplanung inklusive halbjährlicher Pflegeplanevaluation durchgeführt. Die Unterstützung oder Übernahme von Pflegetätigkeiten erfolgt in der Regel ausschließlich von Fachsozialbetreuerinnen und Fachsozialbetreuern, Pflegeassistenzberufen und Heimhilfen.