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B. Klingeln und Klopfen an der Wohnungstür und Aufforderung, die Wohnungstür zu öffnen (Betreten der Wohnung) I. Ermächtigungsgrundlage

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Nach dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes bedarf es bei einem Grundrechtseingriff einer Ermächtigungsgrundlage, welche auf ein verfassungsmäßiges Gesetz zurückzuführen ist.

Fälle und Lösungen zum Eingriffsrecht in Nordrhein-Westfalen

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