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3.2.7 Diakonie als allgemeine christliche Berufung und als kirchliches Amt
ОглавлениеGegenseitiges Helfen und gegenseitige soziale Unterstützung, wie wir sie bisher beschrieben haben, waren in der Urchristenheit eine Grundstruktur des gemeinsamen Lebens und lagen insofern in der Verantwortung und in der Möglichkeit aller Gemeindeglieder, denen man dies auch zutraute. Alle sollen sich an dieser gemeinsamen solidarischen Verbundenheit beteiligen, jeder und jede «entsprechend dem, was jemand hat» (2Kor 8,12).
Dafür brauchte es anfänglich weder spezielle Strukturen, Institutionen noch spezialisierte Amtsträger. Solidarisches Helfen war ein Grundzug gemeinsamer Lebenspraxis, und zwar ein für das Sein christlicher Gemeinden wesentlicher Grundzug.135 Erst mit der Zeit entwickelte sich eine Gemeindestruktur, in der u. a. soziale Aufgaben an bestimmte, dafür speziell beauftragte Amtsträger übertragen wurden. «Diakon» als Amtsbezeicnung begegnet im Neuen Testament erstmals im Vorwort des Philipperbriefs,136 der wohl zwischen 56 und 58 n. Chr. verfasst worden sein dürfte. Ein eigentliches Diakonenamt begegnet aber erst in den Pastoralbriefen (1Tim 3).
Mit Ulrich Luz kann man festhalten: «Die spätere Zeit zeigt eine gewisse Tendenz zur Institutionalisierung: Lehre und praktische ‹Diakonie› |77| wurden im Amt des Bischofs bzw. der Diakoninnen und Diakone konzentriert, aber nicht einfach voneinander getrennt. Die Lehre gewann mehr und mehr einen gewissen Vorrang vor der Diakonie. Daneben aber bleibt die ganze Gemeinde zu Werken der Liebe, zur Gastfreundschaft, zur Fürsorge für die Armen aufgefordert. Deshalb ist die Diakonie bleibend eine ‹nota› der ganzen Kirche, in höherem Masse als die Lehre und die Theologie.»137