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3. Form, § 10 Abs. 1 BauGB
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In Bezug auf die Form muss der Bebauungsplan als Satzung erlassen werden, § 10 Abs. 1 BauGB (s. hierzu und den Fehlerfolgen oben Rn. 155 ff.).
3. Teil Kommunale Bauleitplanung › C. Die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplanes und die Folgen eines Verstoßes gegen Vorschriften des BauGB › III. Materielle Rechtmäßigkeit