Читать книгу Baurecht Baden-Württemberg - Christoph Wassermann - Страница 131

2. Gesetzliche Schranken

Оглавление

182

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen kann sich die Gemeinde nicht auf planerisch freiem Feld betätigen, sondern unterliegt tatsächlichen und rechtlichen Bindungen.[131] Hierbei ist zwischen zwingenden gesetzlichen Anforderungen, die der Planungsentscheidung zugrunde zu legen sind, und den Optimierungsgeboten, die vom Bundesverwaltungsgericht als Abwägungsdirektive bezeichnet werden,[132] bei denen nur eine möglichst optimale Lösung anzustreben ist, zu unterscheiden.[133]

Zwischen den gesetzlichen Schranken und den Optimierungsgeboten bestehen folgende Unterschiede:

Die zwingenden gesetzlichen Vorgaben sind quasi vor die Klammer gezogen: Sie stehen außerhalb der Abwägung.

Bei den Optimierungsgeboten soll hingegen im Rahmen der Abwägung eine dem gesetzlichen Auftrag entsprechende Lösung gefunden werden. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Schranken können Optimierungsgebote auch im Wege der Abwägung überwunden werden, d.h. hinter anderen öffentlichen Belangen zurückgestellt werden.[134]

Baurecht Baden-Württemberg

Подняться наверх