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Die Gleichheit als Grundlage der Verfassung

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Das Wesen der demokratischen Verfassungen erfüllt sich laut Aristoteles in Bürgern, die gleichgestellt und trefflich sind.27 Rousseau erklärt im Hinblick auf den Gesellschaftsvertrag, an Stelle natürlicher und körperlicher Ungleichheit trete vertragliche und rechtliche Gleichheit. Das Recht nach Rousseau gleicht die faktische Ungleichheit der Menschen aus.28 Wo bleibt die rechtliche Gleichheit bei Einführung eines „Grünen Passes“? Wo bleibt die Gleichheit, wenn man zwischen geimpften und ungeimpften Menschen in der Weise differenziert, dass man die Gleichheit faktisch überall im Alltag ausschließt? Voltaire spricht von der republikanischen Staatsform als der natürlichsten, die die Rechte des Menschen am besten gewährleiste, von der Gleichheit der Rechte aller Menschen, von der Freiheit des Denkens und Schreibens. Diese Freiheit des Denkens ist nicht spürbar. In einer Kultur, die vordem von Wissenschafts- und Kunstfreiheit geprägt war, rückt mit einem Mal Zensur in den Vordergrund. Abweichende Meinungen werden entwertet. Auch in der Meinungsäußerungsfreiheit wird differenziert zwischen offenkundig richtigen Meinungen, die zu Fakten aufgewertet werden, und unrichtigen Meinungen, die mit allen möglichen Begriffen tituliert werden. So wird die Nummer eins in der Tenniswelt, Novak Djokovic, in der renommierten Zeitschrift FAZ als „störrisch“ bezeichnet, weil er offenbar nicht gewillt ist, sich impfen zu lassen, weiters sei dies eine „schwache Einstellung“.29 Während die Wissenschaft bis vor kurzem die Relativität des Wissens betonte, macht sich jetzt eine „Absolutheit des Wissens“ breit, dass man erschrecken möchte. Man fragt sich, wie weit muss man in der Geschichte zurückblicken, die Epoche zu finden, in der man glaubte, alles zu wissen und sich anderen überlegen fühlte. Impfgegner kämpfen, so scheint es, weniger gegen die Impfung als vielmehr für die demokratischen Werte. Voltaire rückte zum ersten Mal den Begriff der Menschenwürde in den Vordergrund.30 Wenn die Gleichheit unter den Bürgern nach und nach abgebaut wird, können wir dann noch von Demokratie sprechen, wo die Gleichheit an der Demokratie wesensmäßigen Anteil hat? Es ist wahrlich bezeichnend, dass durch die geringste Norm im Stufenbau der Rechtsordnung – Verordnungen – die höchste Norm, nämlich das Grundrecht auf Gleichheit, abgewandelt wird. Ich bezeichne das als schleichenden Verfassungswandel, eingeleitet von Politikern, die die Verfassung nicht mehr ernst nehmen. Wie viel an Maßnahmen mit toxischer Wirkung auf die Demokratie kann diese noch verkraften? Die Legislative unterliegt dem ganzen Volk und vertritt den Gemeinwillen. „In einem freien Staat soll jeder Mensch, dem man eine freie Seele zugesteht, durch sich selbst regiert werden: daher müsste das Volk als Gesamtkörperschaft die legislative Befugnis innehaben. Da dies in den großen Staaten unmöglich ist und in den kleinen Staaten vielen Nachteilen unterliegt, ist das Volk genötigt, all das, was es nicht selbst macht, durch seine Repräsentanten machen zu lassen.“31 Die Gesetzgebung soll aber ein gerechtes Maß anstreben. Die Gerechtigkeit im engeren Sinn laut Radbruch setzt die Gleichheit voraus.32 Die Gleichheit der Menschen wird aktuell seitens der Politik negiert. Die Gesetzgebung orientiert sich am „Bild eines kranken Menschen“. Dass circa 99 Prozent der Menschen davon nicht betroffen sind, hindert den Gesetzgeber in Österreich nicht daran, an diesem Modell festzuhalten. Dies selbst in einer Zeit, wo die Saisonalität das Virus ohnehin wieder ungefährlich werden lässt (Mai 2021). Wir verfügen diesbezüglich über die Erfahrung des Vorjahrs. Die Gleichheit der Menschen wurde durch die 3Gs, angegriffen, durch die 2Gs vollkommen beseitigt. Denn wer nicht mindestens getestet war, durfte nirgends am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Jetzt schließt man sogar die getesteten Menschen aus, als jene, die den Beweis erbringen mussten, nicht infektiös zu sein. Dieser Beweis reicht aktuell im Jänner 2022 nicht mehr. Dies ist im Übrigen eine absolut dumme Regel. Denn wie man weiß sind geimpfte Personen bezüglich der vorherrschenden Omikron-Variante im Jahr 2022 gleich infektiös wie nicht geimpfte. Wenn also Geimpfte das Virus genauso weitergeben können wie nicht Geimpfte ist die Bevorzugung von Geimpften nicht erklärbar, wie jüngst in der Oxford Studie publiziert, wo drei Millionen Nasen- und Rachenabstriche gemacht wurden.33 Schwer verständliche Normen oder gänzlich unverständliche Gesetze sind laut Magdalena Pöschl nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar und verfassungswidrig.34 Die Corona-VO weisen eine Haltbarkeit von ein bis zwei Wochen auf. Es ist vermutlich auch für Juristen unmöglich, immer auf dem aktuellen Stand zu sein, außer man hätte nichts anderes mehr zu tun im Leben.

Die Einführung der Impfpflicht ist der letzte Schritt zur Etablierung eines neuen Menschenbildes, das den vermeintlichen „Gesundheitsstatus“ zur höchsten Norm erhebt, bei der auch Zwang anzuwenden ist. Selbst wenn betont wird, es komme eine Impfpflicht und kein Impfzwang, so entbehrt dies der Glaubwürdigkeit, weil der Zwang durch flankierende Maßnahmen begleitet wird, wie Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben.

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