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Welches Menschenbild liegt der Verfassung zu Grunde?

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Freiheit gehört zur menschlichen Natur, damit leitet Rousseau aus der menschlichen Natur das Naturrecht ab, und zu diesem gehört die Freiheit, die Freiheit ist ein Menschenrecht. Unserer Verfassung, den Verfassungen Europas und wohl weltweit, sofern die Staaten demokratisch verfasst sind, liegt das Bild eines Menschen zu Grunde, der anderen Menschen vor dem Gesetz gleichgestellt ist. Dieses Recht wurde schwer erkämpft, nicht zuletzt in der Französischen Revolution von 1789. Dieses Bildnis liegt auch dem Verständnis von Aristoteles betreffs der Demokratie zu Grunde. Der natürliche Zustand eines Menschen ist die gesunde Beschaffenheit seines Körpers und Geistes. Nunmehr – und das ist ganz gefährlich – wird dieses Menschenbild ins Gegenteil verkehrt. Der Mensch wird vermutungsweise als „krank“ angesehen, wiewohl er im Regelfall gesund ist. Die im Verhältnis zur Gesamtbevölkerungszahl geringe Anzahl an Infizierten wird zur Grundregel erhoben. Das Grundprinzip des gesunden Menschen wird aufgrund weniger Infizierter ins Gegenteil verkehrt. Die Ausnahme, der Infizierte, wird zur Grundnorm erklärt. Eine menschliche Fiktion, würde wohl Harari sagen. Aber menschliche Fiktionen werden sehr schnell von den Menschen akzeptiert, und damit wird ihnen auch ein gewisses Maß an Wirklichkeit zuteil, konstruierte Wirklichkeit. Die menschliche Psyche lässt sich leicht täuschen. Diese Sichtweise, die sich mit den 3Gs auf Gesetzesebene durchgesetzt hat, ist nach eigener Auffassung wider die Verfassung, weil sie mit einer freiheitlichen Grundordnung nicht vereinbar ist, weil sie auf Zwang beruht. Wie kann man einen freien Menschen als „Gefährdung“ betrachten, als jemanden, der sich frei beweisen muss, weil ihm der Verdacht anhaftet, er wäre „infektiös“, also krank. Wenn jemand, um zu seinen Rechten zu gelangen, mehr beweisen muss, als dass er ein „Mensch“ ist, dem von Natur aus Rechte zustehen, der unterteilt die Menschen in zwei Kategorien. Jene, die als gesund gelten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, und jene, die dies nicht tun. Aber auch aus medizinischen Gründen ist diese Politik mehr als fragwürdig, weil der Impfstatus nur einen „Gesundheitsstatus“ suggeriert, diesen aber nicht verifizieren kann. Diese Art der Politik schafft das Naturrecht ab und versucht eine Privilegienkultur – Bioethikkultur – zu etablieren. Kein natürliches Menschenbild, sondern ein künstlich geschaffenes Artefakt der politischen Unkultur. Das Menschsein allein gewährt nach diesem „neuen Verständnis“ also nicht mehr die gleichen Rechte für alle und die Freiheit. Nein, der Mensch muss noch eine weitere Voraussetzung erfüllen, nämlich die der suggerierten „Nicht-Infektiosität“.

Man kann nicht so tun, als passe diese neue Voraussetzung in unser Verfassungsbild. Ehrlichkeit vorausgesetzt, müsste man dieses neue „Menschenbild“ in die Verfassung integrieren und dabei das Volk abstimmen lassen. Wenn das Volk dann dumm genug wäre, sich von der Menschenwürde zu verabschieden, so sei es. Diese Umkehrung des Menschenbildes von dem eines gesunden gleichen Menschen in einen unterstellt „infektiösen Krankheitsüberträger“ ist aus Sicht des Verfassers keine Frage, die über Gesetz eingeführt werden kann, vor allem, weil sie unser Leben schon knapp zwei Jahre lang dominiert. Normalerweise wird unser Rechtssystem vom Grundsatz dominiert, wer etwas behauptet, muss auch den Beweis dafür antreten. Wenn also jemand behauptet, ein Mensch sei infektiös, müsste er auch den Beweis dafür antreten. Hier kommt es offenbar zur Beweislastumkehr. Der gesunde Mensch wird als krank vermutet und kann über einen Test, eine Impfung den Beweis des Gegenteils antreten. Das ist eine Frage von Verfassungsqualität. Ohne Abstimmung ist diese Vorgangsweise als verfassungsverletzend offenzulegen und dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Eine solche Abstimmung wäre in Österreich theoretisch denkbar, denn wir haben keinen Wertekatalog, der unabänderlich wäre. In Deutschland ist dies aufgrund der Menschenwürde, die in Artikel 1 Grundgesetz verankert ist, schwerer vorstellbar. Umso mehr nimmt es Wunder, dass in Deutschland dieser Widerspruch zur Verfassung verdunkelt wird, geblendet von mittels PCR-Test erhobenen Infektionszahlen, tritt die wahre Natur der Verfassung in den Hintergrund.

Stellen wir diese „neue Anforderung“ an das Menschenbild in den geschichtlichen Kontext der philosophischen Aufklärung, so spottet dies geradezu der bisherigen Erkenntnisse der Vernunft. Es ist dies ein völlig willkürliches Kriterium, man hätte es durch jedes erdenkliche ersetzen können. Man darf nicht vergessen, die herrschende Wissenschaft über weite Teile des vorhergehenden Jahrhunderts war der Meinung, schwarzfarbige Menschen seien weniger intelligent als weiße Menschen. Daran geknüpft hat man ihnen auch keine/weniger Rechte gewährt. Heute sieht die Wissenschaft dies als absurd an, aber lange glaubte man es vor allem in den USA. Man könnte auch behaupten, die Menschen seien Träger des HIV-Virus und müssten sich daher regelmäßig testen lassen, um Veranstaltungen zu besuchen. Lange Zeit war man der Meinung, Menschen mit angewachsenen Ohrläppchen seien Verbrecher. Das glaubte man lange in der Kriminologie. Man könnte also auch diese diskriminieren und von den gleichen Rechten ausschließen. Solche Tendenzen hat es daher immer schon gegeben. Die Willkür all dieser „erfundenen Unterscheidungsmerkmale“ ist offenkundig. Wenn man eines dieser Merkmale allerdings einführt und daran Rechte knüpft, dann wird die Spaltung der Menschen und damit eine Verletzung der Gleichheit der Menschen bewirkt. Diese Spaltung des Menschseins ist in der Verfassung nicht vorgesehen, diese verändert das Menschenbild, das unserer Verfassung zu Grunde liegt. Das Menschenbild von der „Würde des Menschen“. Dieses wird der Pandemie von der Politik „geopfert“. Ein Verzicht auf die Freiheit verträgt sich nicht mit der Natur des Menschen. Die Regierung soll die bürgerlichen Freiheiten wahren.4 Die ungeteilte Menschenwürde muss daher in die österreichische Verfassung Eingang finden und gerade in Zusammenhang mit der geplanten Einführung einer Impfpflicht zur Diskussion gestellt werden. Ein Impfausweis verschafft Zugang in den öffentlichen Raum, weil ein Geimpfter – unterstellt – nicht infektiös sei. Aber dies ist wissenschaftlicher Unsinn. Gerade die Geimpften haben sich durch ihr unvorsichtiges Verhalten, in der Meinung, für sie wäre die Pandemie vorbei, als Weiterverbreiter des Virus erwiesen. Dennoch genießen sie Vorzüge, einer Privilegienkultur nicht unähnlich. Vom Grundgedanken der Freiheit und Gleichheit aller Menschen verabschiedet sich die Politik immer weiter.

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