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1. Grundlagen der Spieltheorie

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Die Spieltheorie hat sich seit Beginn der 1970er Jahre zum wichtigsten analytischen Instrument der Industrieökonomik entwickelt.71 Vor allem aufgrund dieser Methode hat dieses Gebiet der Wirtschaftstheorie vor allem in den letzten 30–35 Jahren eine stürmische Weiterentwicklung erfahren und es ist eine Fülle neuer Konzepte und Modelle entwickelt worden, die zu einem tieferen Verständnis der Vorgänge auf Märkten mit unvollkommenem Wettbewerb geführt haben. Es werden im Folgenden die Grundbegriffe der Spieltheorie eingeführt und zur Illustration auf eine einfache stilisierte Oligopolsituation übertragen.

Allgemein wird in der Spieltheorie jede strategische Entscheidungssituation als ein Spiel bezeichnet. Dieser Terminus hat sich aus historischen Gründen etabliert, denn die ersten Untersuchungen, die im Rahmen strategischer Entscheidungsprobleme durchgeführt wurden, betrafen Gesellschaftsspiele wie Schach, Poker etc. In der Spieltheorie wird zwischen nichtkooperativen und kooperativen Spielen unterschieden. Bei kooperativen Spielen wird davon ausgegangen, dass die an einer Situation strategischer Interdependenz beteiligten Akteure, z.B. die Unternehmen in einem Oligopol, in der Lage sind, Absprachen oder Vereinbarungen derart zu treffen, dass die Einhaltung dieser Vereinbarungen durch einen (wie auch immer gearteten) exogen gegebenen Erzwingungsmechanismus (z.B. hohe Vertragsstrafen, die vor Gericht einklagbar sind) immer durchgesetzt werden kann. Im Unterschied dazu wird bei nichtkooperativen Spielen unterstellt, dass die Akteure keine erzwingbaren Vereinbarungen treffen können.

Für die Oligopoltheorie sind in erster Linie nichtkooperative Spiele von Bedeutung, denn in vielen Situationen gibt es für die Oligopolisten keine Möglichkeit, bindende Verträge zu schließen. So steht z.B. eine Vereinbarung über den Preis oder eine Festlegung der Produktionsmengen im Widerspruch zum Wettbewerbsrecht und kann daher vor Gericht nicht durchgesetzt werden. Wenn nun zwischen den Oligopolisten eine gesetzwidrige Vereinbarung getroffen wird, muss jeder der daran beteiligten Akteure einen Anreiz haben, diese Vereinbarung von sich aus einzuhalten und nicht davon abzuweichen. Eine Kartellabsprache über den Preis muss also die Eigenschaft haben, dass sich jedes Unternehmen im eigenen Interesse an diese Absprache hält. Wenn dies der Fall ist, dann hat eine Vereinbarung die Eigenschaft, sich „selbst zu erzwingen“ bzw. anreizkompatibel zu sein.

Kartellrecht und Ökonomie

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