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5. Relevanz für das Datenschutzmanagement
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Aufgrund dieser erhöhten Dokumentationsnotwendigkeit spielt Art. 6 Abs. 4 auch für das Datenschutzmanagement eine erhebliche Rolle. Zwar sehen aktuelle Softwaretools hier noch kaum spezifische Fragebögen oder Erfassungsmetriken vor. Gleichwohl ist aber im Rahmen eines ordnungsgemäßen Datenschutzmanagements gerade von Bedeutung, ob zweckändernde Weiterverarbeitungen stattfinden (sollen) und, wenn ja, wie dies gerechtfertigt werden kann, was regelmäßig aufgrund des Kompatibilitätserfordernisses schon im Vorfeld entsprechender Verarbeitungsvorgänge abschließend und umfassend zu prüfen ist.