Читать книгу Internal Investigations - Dennis Bock - Страница 179
2. Die Situation während der Laufzeit einer D&O-Versicherung
Оглавление43
Ist ein Versicherungsvertrag bereits abgeschlossen worden, dann läuft die Gesellschaft keine Gefahr, den Versicherungsschutz zu gefährden, wenn sie das Ergebnis der internen Untersuchungen nicht offenlegt. Es besteht nun jedoch ein anderes Problem, mit dem sich das Unternehmen befassen muss:
44
Der D&O-Versicherung liegt das sog. „Claims-Made-Prinzip“ zugrunde. Der Versicherungsfall wird also durch die Inanspruchnahme des Organmitgliedes ausgelöst. Unter einer Inanspruchnahme ist jede ernstliche Erklärung des Geschädigten zu verstehen, aus der sich ergibt, dass dieser Ansprüche zu haben glaubt und diese verfolgen wird.[27] Wie bereits ausgeführt[28] hat der BGH zwischenzeitlich entschieden, dass diese Voraussetzung auch dann erfüllt ist, wenn der Unternehmensleiter deshalb in Anspruch genommen wird, um an das hinter diesem stehende Vermögen des Versicherers zu gelangen.[29] Die Inanspruchnahme muss innerhalb der Versicherungslaufzeit erfolgen. Es ist also möglich, dass eine pflichtwidrige Handlung während der Versicherungszeit begangen wird, die Inanspruchnahme des Organmitgliedes wegen dieser Pflichtverletzung jedoch zeitlich später – nach Beendigung des Versicherungsvertrages – erfolgt, so dass kein Versicherungsschutz gewährt werden muss.