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5 Vorgefertigte Wandtafeln
ОглавлениеZ-17.1-1182 (abZ/aBG)
Vorgefertigte Mauertafeln aus Mauerwerk im Klebeverfahren (bezeichnet als „Redbloc Systemwand Typ S9 MV“)
Antragsteller:
Redblocsystems GmbH
Eferdingerstraße 175
4600 Wels
Österreich
Bescheid – Geltungsdauer:
20. Oktober 2020 – 6. April 2023
Gegenstand der abZ ist die Herstellung vorwiegend geschosshoher und vorwiegend raumgroßer vorgefertigter Mauertafeln aus einem Klebeverfahren unter Verwendung des Zweikomponenten-Polyurethan- Klebstoffs ISAPUR 2607/Härter 414 gemäß dem Bescheid Z-17.3-1217 (bezeichnet als Redbloc Systemwand Typ S9 MV). Die Mauertafeln haben eine Länge von 1250 bis 6000 mm, eine Breite von 365, 425 oder 490 mm und eine Höhe bis 3500 mm. Die Mauertafeln werden aus Planhochlochziegeln mit integrierter Wärmedämmung (bezeichnet als POROTON S9 MV) gemäß dem Bescheid Z-17.1-1181 mit der Druckfestigkeitsklasse und der Rohdichteklasse gemäß Tabelle 19 hergestellt.
Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk aus vorgefertigten Mauertafeln Redbloc Systemwand Typ S9 MV. Das Mauerwerk darf als unbewehrtes Mauerwerk im Dünnbettverfahren nach DIN EN 1996-1-1 [5] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6] und DIN EN 1996-2 [12] in Verbindung mit DIN EN 1996-2/NA [13] und nur unter den Anwendungsbedingungen der vereinfachten Berechnungsmethode gemäß DIN EN 1996-3 [10], Abschnitt 4.2.1 in Verbindung mit DIN EN 1996-3/NA [11], NCl zu 4.2.1 ausgeführt werden. Dabei darf das Mauerwerk nicht als eingefasstes Mauerwerk, als erddruckbelastetes Mauerwerk und nichttragende Außenschale von zweischaligem Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 [5] ausgeführt werden. Außerdem darf das Mauerwerk nur in Erdbebengebieten der Zonen 0 und 1 nach DIN 4149 [20] ausgeführt werden. Das Transportsystem ist in Bild 19 dargestellt.
Tabelle 19. Bemessungswerte für Mauerwerk aus Leichtbeton Bisoplan Plus Hbl-P N+F nach Z-17.23-1218
Z-17.3-1217 (aBG)
2-Komponentenklebstoff „ISAPUR 2607/Härter 414“ für vorgefertigtes Mauerwerk im Klebeverfahren
Antragsteller:
Redblocsystems GmbH
Eferdingerstraße 175
4600 Wels
Österreich
Bescheid – Geltungsdauer:
9. Oktober 2020 – 9. Oktober 2023
Gegenstand der aBG ist die Herstellung des 2-Komponentenklebstoff „ISAPUR 2607/Härter 414“ zum Verkleben von Mauerziegeln. Der Klebstoff darf zur werksmäßigen Herstellung von vorgefertigtem Mauerwerk (Mauertafeln) im Klebeverfahren verwendet werden, sofern in den aBG für Mauerwerk im Klebverfahren entsprechende Bestimmungen hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung enthalten sind. Der Klebstoff wird dabei in einer festgelegten Auftragsmenge vollflächig aufgetragen. Die Verarbeitung erfolgt entsprechend dem beim DIBt hinterlegten Verfahren.
Bild 19. Transport der vorgefertigten Mauertafeln mittels Tragbolzen und Transportanker
Z-17.4-1224 (abZ/aBG)
Mauertafeln, hergestellt aus Mauerwerk aus Leichtbetonund Beton-Planblöcken und -Planelementen
Antragsteller:
Bundesverband Leichtbeton e. V.
Sandkauler Weg 1
56564 Neuwied
Bescheid – Geltungsdauer:
3. Februar 2021 – 3. Februar 2026
Gegenstand der abZ ist die Herstellung vorwiegend geschosshoher und vorwiegend raumgroßer vorgefertigter Mauertafeln aus Leichtbeton- und Beton-Planblöcken und -Planelementen und den jeweiligen Dünnbettmörteln. Die Mauertafeln haben eine Länge von 1250 bis 5000 mm mit einer Breite von 115 mm, eine Länge von 1250 bis 6000 mm mit einer Breite von 150 bis 240 mm, eine Länge von 1250 bis 7000 mm mit einer Breite von 300 bis 490 mm, eine Länge von 1250 bis 6250 mm mit einer Breite von 115 mm oder eine Länge von 1250 bis 6250 mm mit einer Breite von 150 bis 240 mm.
Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk aus vorgefertigten Mauertafeln. Das Mauerwerk darf als unbewehrtes Mauerwerk im Dünnbettverfahren nach DIN EN 1996-1-1 [5] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6], DIN EN 1996-1-1/NA/A1 [21] und DIN EN 1996-1-1/NA/A2 [22] sowie DIN EN 1996-2 [12] in Verbindung mit DIN EN 1996-2/NA [13] ausgeführt werden. Dabei darf das Mauerwerk nicht als eingefasstes Mauerwerk ausgeführt werden. Der Transport und die Montage der vorgefertigten Mauertafeln erfolgt mit Hebebändern nach DIN 1053-4 [23] Abschnitt 9.2.2.4 (s. Bild 20) und die Mauertafeln dürfen nur stehend gelagert und transportiert werden.