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11 Fertigteilbauteile
ОглавлениеZ-17.1-621 (abZ/aBG)
Fertigteilstürze aus Kalksandelementen
Antragsteller:
Emsländer Baustoffwerke GmbH & Co. KG
Rakener Straße 18
49733 Haren/Ems
Bescheid – Geltungsdauer:
7. Oktober 2020 – 7. Oktober 2025
Gegenstand der abZ ist die Herstellung von vorgefertigten, schlaff bewehrten tragenden Fertigteilstürzen in Mauerwerk aus Kalksand-Planelementen nach DIN EN 771-2 [28] in Verbindung mit DIN 20000-402 [29] oder allgemeiner Bauartgenehmigung. Die Fertigteilstürze bestehen aus Kalksandelementen, deren Stoßfugen mit einem speziellen Dünnbettmörtel „FTS- Sturzmörtel“ vermörtelt werden und an deren Unterseite sich eingelassene Stahlbetonzuggurte befinden (s. Bild 26). Die Fertigteilstürze haben eine Breite von 100 bis 365 mm, wobei Stürze mit einer Breite von 100 mm nur in nichttragenden Wänden verwendet werden dürfen. Die Fertigteilstürze werden mit Längen einschließlich Auflagerlänge von bis zu 2000 mm und Höhen von 248, 373, 480, 498 und 648 mm hergestellt, wobei eine Herstellung von Sonderhöhen zwischen 248 mm und 648 mm zulässig ist.
Tabelle 22. Mindestankeranzahl, Achsabstände und Überbindemaße für Windzonen nach Z-17.5-1225
Bild 26. Darstellung Fertigteilsturz und Bewehrungsanordnung (Z-17.1-621)
Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von bewehrten, tragenden Fertigteilstürzen in Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 [5] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6], DIN EN 1996-1-1/NA/A1 [21] und DIN EN 1996-1-1/NA/A2 [22] sowie DIN EN 1996-2 [12] in Verbindung mit DIN EN 1996-2/NA [13]. Die Fertigteilstürze dürfen nur als Einfeldträger mit direkter Lagerung an ihrer Unterseite und mit einer größten effektiven Stützweite von 2,00 m eingesetzt werden. Die Mindestauflagerlänge beträgt 115 mm und dürfen nur durch Gleichstreckenlasten belastet werden. Die Fertigteilstürze dürfen nur in Gebäuden mit vorwiegend ruhenden Einwirkungen gemäß DIN EN 1992-1-1/NA [24], NCI zu 1.5.2, NA 1.5.2.6 und NA 1.5.2.7, ausgeführt werden.
Z-17.1-976 (abZ/aBG)
Flachstürze mit Zuggurten aus bewehrtem Beton oder Leichtbeton
Antragsteller:
Bundesverband Leichtbeton e. V.
Sandkauler Weg 1
56564 Neuwied
Bescheid – Geltungsdauer:
12. Oktober 2020 – 12. Oktober 2025
Gegenstand der abZ ist die Herstellung von vorgefertigte, schlaff bewehrte Zuggurte aus Beton oder Leichtbeton. Die Zuggurte sind bewehrte Stahlbeton-Fertigteile, die ohne schalenförmige Mauerwerks-Formsteine hergestellt und im Verbund mit einer örtlich hergestellten Druckzone aus Mauerwerk oder Beton oder beidem zur Herstellung von Flachstürzen verwendet werden dürfen (s. Bild 27).
Bild 27. Beispiel Form und Ausbildung von Flachstürze (Z-17.1-976)
Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Flachstürzen in Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 [5] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6], DIN EN 1996-1-1/NA/A1 [21] und DIN EN 1996-1-1/NA/A2 [22] sowie DIN EN 1996-2 [12] in Verbindung mit DIN EN 1996-2/NA [13]. Die Flachstürze dürfen nur als Einfeldträger mit direkter Lagerung an ihrer Unterseite und mit einer größten effektiven Stützweite von 3,00 m eingesetzt werden. Die Mindestauflagerlänge beträgt 115 mm. Bei Balken-Rippendecken muss im Bereich der Stürze zur Lastverteilung ein Stahlbetonbalken angeordnet werden. Eine unmittelbare Belastung der Zuggurte durch Einzellasten ist unzulässig. Die Zuggurte der Flachstürze erlangen ihre Tragfähigkeit erst im Verbund mit der örtlich hergestellten Druckzone aus Mauerwerk oder Beton oder beidem und es dürfen mehrere Zuggurte nebeneinander verlegt werden, wenn die Druckzone in ihrer Breite alle Zuggurte erfasst. Die Breite der Zuggurte muss in der Summe der Wanddicke entsprechen. Die Flachstürze dürfen nur in Gebäuden mit vorwiegend ruhenden Einwirkungen gemäß DIN EN 1992-1-1/NA [24], NCI zu 1.5.2, NA 1.5.2.6 und NA 1.5.2.7, ausgeführt werden.
Bild 28. Betonelemente HeyBlock, Beispiel (Z-17.1-1050)