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8 Mauerwerk mit PU-Kleber

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Z-17.21-1222 (abZ/aBG)

P U-Klebstoff „illbruck PU 700 Steinkleber“ zur Verklebung von Porenbeton-Plansteinen

Antragsteller:

Tremco CPG Netherlands B. V.

Vlietskade 1032

4241 WC Arkel

Niederlande

Bescheid – Geltungsdauer:

5. März 2021 – 5. März 2026

Gegenstand der abZ ist die Herstellung eines Klebstoffs auf Basis von Polyurethan zum Verkleben von Porenbeton-Plansteinen (bezeichnet als illbruck PU700 Steinkleber). Es dürfen Porenbeton-Plansteinen mit einer Länge von 249 bis 624 mm, einer Breite von 115 bis 500 mm und einer Höhe von 199 oder 249 mm und den Rohdichteklassen mit einer Eigenlast, nach Tabelle 20 eingestuft, verwendet werden.

Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk im Klebeverfahren aus den Porenbeton-Plansteinen (Porenbetonsteine der Kategorie I, Vollsteine) und dem Klebstoff illbruck PU700 Steinkleber nach diesem Bescheid. Das Mauerwerk darf nicht für Wände oder Pfeiler ausgeführt werden, an die Anforderungen hinsichtlich ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit gestellt werden, und die Gebäudehöhe über OK Gelände darf 10 m nicht überschreiten. Das Mauerwerk darf als unbewehrtes Mauerwerk im Klebeverfahren nur unter den Anwendungsbedingungen der vereinfachten Berechnungsmethode gemäß DIN EN 1996-3 [10], Abschnitt 4.2.1 in Verbindung mit DIN EN 1996-3/NA [11], NCl zu 4.2.1 sowie unter den in Abschnitt 3.2 vorgesehenen Anwendungsgrenzen bzw. Planungsgrundsätzen ausgeführt werden. Dabei darf das Mauerwerk nicht als eingefasstes Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 [5] und darf nur in Erdbebengebiete der Zonen 0 und 1 nach DIN 4149 [21] ausgeführt werden.

Tabelle 20. Bemessungswerte für Mauerwerk aus Leichtbeton Bisoplan Plus Hbl-P N+F nach Z-17.23-1218


Mauerwerk-Kalender 2022

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