Читать книгу Mauerwerk-Kalender 2022 - Detleff Schermer - Страница 65
2.4 Zuständigkeiten bei der Erteilung von Zustimmungen im Einzelfall/vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen in den Ländern
ОглавлениеBauordnungsrecht ist Länderrecht, sodass die von der Bauministerkonferenz beschlossene MBO und die zugehörige MVV TB immer der Umsetzung in den Ländern bedürfen. So ist derzeit in den meisten Ländern die MVV TB Ausgabe 2020/1 [3] umgesetzt. Eine entsprechende Übersicht wird auf der Homepage der Bauministerkonferenz verlinkt (siehe https://www.is-argebau.de/Dokumente/42320494.pdf).
Dabei können die Länder auch vom Muster abweichende Regelungen treffen.
Für die Erteilung der ZiE bzw. der vBG sind die Obersten Bauaufsichten bzw. die von diesen bestimmten Stellen zuständig.
Eine entsprechende Ermächtigung enthält § 85 Abs. 4 Nr. 1 a) MBO. Eine Übersicht für die Bundesländer gibt Tabelle 1.
Von der Möglichkeit für Bauprodukte, die in Baudenkmälern nach (Landesdenkmalschutzgesetz) verwendet werden sollen, allgemein oder für bestimmte Bauprodukte die Zuständigkeit auf die untere Bauaufsichtsbehörde zu übertragen, § 85 Abs. 4 Nr. 1 b) MBO, wird nicht in allen Bundesländern Gebrauch gemacht.