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2 Grundlagen 2.1 Bauaufsichtliche Regelungen

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Im Folgenden wird auf die Mustervorschriften, wie sie von der Bauministerkonferenz verabschiedet und veröffentlicht (www.is-argebau.de) werden, abgestellt. Die Verwendung von Bauprodukten wird in der Musterbauordnung (MBO) §§ 16b bis 20 MBO (Fassung 2002) [15] geregelt.

Dabei wird streng unterschieden in Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung (§ 16c MBO) und Bauprodukte mit nationalem Verwendbarkeitsnachweis (§ 17 MBO). Für alle Bauprodukte und Bauarten gilt, dass diese nach §§ 16a und 16b MBO: „. . . die Anforderungen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes erfüllen und gebrauchstauglich sind/für ihren Anwendungszweck tauglich sind.“

Mit der Novellierung der Musterbauordnung 2016 wurde europäisches Recht, hier die EU-BauPVO [2], umgesetzt. Demnach dürfen Bauprodukte mit CE- Kennzeichnung dann verwendet werden, „wenn die erklärten Leistungen den in diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes festgelegten Anforderungen für diese Verwendung entsprechen“ (§ 16c MBO). Erläuterungen zum Hintergrund der Änderungen 2016 finden sich in der von der Bauministerkonferenz veröffentlichten Begründung [16].

Solche „aufgrund dieses Gesetzes festgelegten Anforderungen“ sind in der MVV TB konkretisierend festgelegt. Die Ausgabe 2019/1 ist am 15.01.2020, 2020/1 ist am 19.01.2021 veröffentlicht worden. Zwischenzeitlich wurden bereits die Ausgaben 2020/2 und 2021/1 angehört, mit denen dann die aktuellen Fassungen von DIN EN 1996-1-1/NA:2019-12 [20] und DIN EN 1996-3/NA:2019-12 [28] in den Ländern bauaufsichtlich eingeführt werden können.

Zu dem nach § 17 MBO erforderlichen Verwendbarkeitsnachweis werden in den §§ 18 bis 20 MBO drei Verfahren geregelt, für die gemäß § 21 MBO eine Bestätigung der Übereinstimmung (Übereinstimmungsbestätigung) seitens des Herstellers erfolgen muss.

Die Nichtbeachtung der Kennzeichnungspflicht nach § 21 Abs. 3 MBO bzw. das Fehlen einer Bauartgenehmigung bzw. eines abP für Bauarten nach § 16a Abs. 2 und 3 MBO stellen nach § 84 Abs. 1 Nr. 9 und 10 MBO eine Ordnungswidrigkeit dar.

Mauerwerk-Kalender 2022

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