Читать книгу Mauerwerk-Kalender 2022 - Detleff Schermer - Страница 54

10 Ergänzungsbauteile

Оглавление

Z-17.1-1142 (aBG)

Drahtanker mit Durchmesser 4 mm für zweischaliges Mauerwerk mit Schalenabständen größer 200 mm bis 250 mm

Antragsteller:

H & R GmbH

Osemundstraße 4

58636 Iserlohn

Bescheid – Geltungsdauer:

23. September 2020 – 23. September 2025

Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Drahtankern ∅ 4 mm aus nichtrostendem Stahl mit den in der Leistungserklärung nach DIN EN 845-1 [25] erklärten Leistungen (bezeichnet als Maueranker bzw. Dübelanker). Die Drahtanker mit ∅ 4 mm stehen in zwei Ausführungen „L-Form“ (s. Bild 24) oder „Well-L-Form“ zur Verfügung und bestehen aus nichtrostendem Stahl. Die Drahtanker sind für die Verbindung von Außen- und Innenschalen von zweischaligen Außenwänden (zweischaliges Mauerwerk) vorgesehen und dürfen für Wandbereiche bis zu einer Höhe von 25 m über Gelände verwendet werden. Sie dürfen für Schalenabstände von 200 bis 250 mm eingesetzt werden. Das zweischalige Mauerwerk muss mit Kerndämmung hergestellt werden; als Kerndämmung dürfen nur nichtbrennbare Dämmstoffe (Baustoffklasse A1 oder A2 nach DIN 4102-1 [26]) verwendet werden.

Für die Mindestanzahl der Anker je m2 Wandfläche gilt Tabelle 21. An allen freien Rändern (von Öffnungen, an Gebäudeecken, entlang von Dehnungsfugen und an den oberen Enden der Außenschalen) sind zusätzlich zu Tabelle 21 drei Drahtanker je m Randlänge anzuordnen.


Bild 24. Beispiel Maueranker Typ „L-Form“ (Z-17.1-1142)

Z-17.5-1225 (aBG)

Zweischaliges Verblendmauerwerk „Terca Eco-brick“ mit einer Vormauerschale mit d = 65 mm

Antragsteller:

Wienerberger GmbH

Oldenburger Allee 26

30659 Hannover

Bescheid – Geltungsdauer:

23. Februar 2021 – 23. Februar 2026

Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von zweischaligen Außenwänden mit einer nichttragenden Außenschale mit reduzierter Wanddicke (d ≥ 65 mm) bestehend aus Vormauerziegeln (bezeichnet als Terca Eco-brick) mit in den Leistungserklärungen nach DIN EN 771-1 [27] erklärten Leistungen in verschiedenen Farbvarianten und Normalmauermörtel nach DIN EN 998-2 [8] der Mörtelklasse M 5 oder M 10 nach DIN 20000-412 [9]. Die nichttragende Außenschale wird mit Drahtankern Ø 4 mm, Typ ZV mit drei Wellen nach DIN EN 845-1 [25] (Maueranker s. Bild 25) mit allgemeiner Bauartgenehmigung Z-17.1-825 oder Z-17.1-1062 oder Dübelankern Typ ZV mit drei Wellen nach der allgemeinen Bauartgenehmigung Z-21.2-1009 oder Z-21.2-1546 an der tragenden Innenschale befestigt. Die Drahtanker bzw. Dübelanker sind horizontale Maueranker, die aus nichtrostendem Stahl bestehen. Die zweischalige Außenwand darf nur bis zu einer Höhe von 10 m über Gelände ausgeführt werden und der Schalenabstand darf in Abhängigkeit vom Ankertyp zwischen 90 und 150 mm betragen. Bei der Verwendung von Drahtankern muss die tragende Innenschale aus Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 [5] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6] mit Normalmauermörtel mindestens der Mörtelklasse M 5 nach DIN EN 998-2 [8] in Verbindung mit DIN 20000-412 [9] bestehen. Darüber hinaus kann die nichttragende Außenschale auch vor die in den jeweiligen Bescheiden der Draht- bzw. Dübelanker geregelten tragenden Innenschalen gesetzt werden. Die Anforderungen an die tragenden Innenschalen in den jeweiligen Bescheiden der Draht- bzw. Dübelanker sind einzuhalten.


Bild 25. Beispiel Maueranker – Luftschichtanker (Z-17.5-1225)

Der Ankerabstand der 1. Reihe von der Gebäudeaußenkante beträgt maximal 31,5 cm. Am oberen Rand sind zwei horizontale Ankerreihen mit einem Abstand zum oberen Rand und einem Achsabstand von jeweils maximal 25 cm versetzt anzuordnen. Der horizontale Abstand der Anker beträgt maximal 30 cm für Windlastzone 3 und 4 bzw. maximal 40 cm für Windlastzone 1 und 2 (s. Tabelle 22). An anderen freien Rändern ist jeweils eine durchgehende Ankerreihe mit Ankerabständen von maximal 25 cm vorzusehen.

Mauerwerk-Kalender 2022

Подняться наверх