Читать книгу Mauerwerk-Kalender 2022 - Detleff Schermer - Страница 75
5.3 Abgrenzung zum Genehmigungsverfahren und zur allgemeinen Bewährung
ОглавлениеDie bauordnungsrechtliche Entscheidung zur Verbzw. Anwendung an der vorgesehenen Stelle für den im Bescheid beschriebenen Anwendungsbereich wird durch den Bescheid nicht berührt. Diese ist Gegenstand der Baugenehmigung (§§ 11 ff. SächsBO). Grundlage hierzu bildet z. B. ein Brandschutznachweis (§ 12 Absatz 4 Durchführungsverordnung zur Sächs- BO [25]).
Der Bescheid berücksichtigt den aktuellen Erkenntnisstand. Eine Aussage über die allgemeine Bewährung des Bauprodukts bzw. der Bauart ist mit der Erteilung des Bescheids nicht verbunden.