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Vorwort zur 6. Auflage
ОглавлениеBereits nach einem Jahr ist eine Neuauflage dieses Buches notwendig. Neben dem sich zwischenzeitlich ergebenden Aktualisierungsbedarf liegt dies daran, dass erstmals der Gesetzgeber das Immobilienmaklerrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Einfügung von vier Bestimmungen wesentlich erweitert hat: Das Gesetz vom 12. Juni 2020 über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser führt erstmals zwingende Regelungen zur Tragung der Maklerkosten ein. Die damit verbundenen Neuerungen und hieraus sich ergebende Fragestellungen werden eingehend in einem zusätzlichen Kapitel erläutert.
In der Zwischenzeit sind ferner gewichtige Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Alleinauftrag und zur Problematik der Unterbrechung des Kausalverlaufs zwischen Maklerleistung und Abschluss des Hauptvertrags ergangen, die umfassend in die bisherigen Erläuterungen einbezogen wurden. Darüber hinaus wurde das Kapitel zur Kausalität gänzlich neu gefasst und wesentlich erweitert. Das Gleiche gilt für den Komplex Nebenpflichten im Maklervertrag, dem nunmehr zwei eigenständige Kapitel gewidmet sind.
Karlsruhe, im Oktober 2020 | Detlev Fischer |