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8. Maklervertrag mit Eheleuten

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Die Anmietung einer gemeinsamen Ehewohnung oder der Erwerb eines Einfamilienhauses ist unter Eheleuten ein Geschäftsvorgang, der, wie bei sonstigen Objekten dieser Art, vielfach unter Zuziehung eines Maklers erfolgt. Hierbei stellt sich nicht selten die Frage, ob der Makler auch von der Mieter- und Erwerberseite eine vertragliche Maklerprovision beanspruchen kann.183 Da im Maklerprovisionsprozess vielfach streitig ist, ob beide Eheleute Auftraggeber des Maklers gewesen sind,184 ist diesem Problembereich im Nachfolgenden näher nachzugehen.

Maklerrecht

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