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1.4.5. Familienrelevante Leistungen

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Der in den Nachkriegsjahrzehnten beträchtlich ausgeweitete Komplex familienrelevanter Leistungen (Wrohlich 2003; Mayrbäurl 2004) beinhaltet eine große Palette von Förderungen, reichend von der Kinder- bzw. Familienbeihilfe, vom Wochen- und Karenzurlaubsgeld, von Mutterbeihilfen, von Kinderzuschüssen in der Pensionsversicherung, vom Familienzuschlag in der Arbeitslosenversicherung bzw. Familienzulagen bis hin zu steuerlichen Familienförderungen (Kinderabsetzbetrag, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag). Die österreichische Familienpolitik fokussierte damit prioritär auf Geldleistungen. Viel weniger wurde für Infrastruktur- und Sachleistungen (wie z. B. Kindergärten) aufgewendet. Die Familienförderung betrug im Jahr 2000 ca. 10% der Sozialausgaben insgesamt. Sie wird hauptsächlich vom Bund (mit ca. zwei Drittel) sowie den Ländern und den Sozialversicherungsträgern getragen (siehe z.B. Mayrbäurl 2004, 99). Für die Leistungen des Bundes stellt der 1955 eingeführte Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) das wichtigste Instrument dar. Finanziert wird dieser zu mehr als zwei Dritteln aus Dienstgeberbeiträgen. Diese betrugen 4,5% der Bruttolohnsumme (in den 1990er Jahren).

Sozialstaat Österreich (1945–2020)

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