Читать книгу Habsburgs europäische Herrschaft - Esther-Beate Körber - Страница 17

a) Spanien

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1469

Heirat Isabellas von Kastilien und Ferdinands von Aragón

1478

Einrichtung der Inquisition

1492

Ende der Reconquista und damit der arabischen Herrschaft in Spanien. Beginn der Eroberungen (Conquista) in Amerika. Vertreibung der Juden

1499–1501

Aufstand der Muslime in Granada

1512–15

Eroberung des Königreichs Navarra

1517

Ankunft Karls in Spanien

1519

Beginn der Germanía in Valencia

1520–22

Aufstand der Comuneros in Kastilien

1522

Schlacht von Villalar (23. April); Niederlage der Comuneros

1522–23

Aufstand auf Mallorca. Umbildung der Beratungsgremien

1524

Bildung des Indienrats

1526

Heirat Karls mit Isabella von Portugal

1556

Abdankung Karls für Spanien und Spanisch-Amerika

1558

Tod Karls V.

Spanien hatte schon vor der Habsburger Zeit eine starke übergeordnete Zentrale in der Königsmacht, obwohl man die Spuren des allmählichen Zusammenwachsens des Herrschaftsgebiets noch deutlich erkennen konnte. 1469 hatten Isabella von Kastilien (1451–1504) und Ferdinand von Aragón (1452–1516) die Ehe miteinander geschlossen und nach Antritt ihrer Regierung (Isabella 1474, Ferdinand 1479) ihre jeweiligen Reiche „zusammengelegt“. Von einem Zusammenschluss zu sprechen, wäre schon etwas übertrieben, denn beide Teile blieben selbstständig, behielten ihr eigenes Recht und ihre je eigenen Ständeversammlungen. Die Vereinigung der beiden Reiche beruhte nur auf der Eheschließung, es war eine Matrimonialunion.

Matrimonialunion

Matrimonialunion (von lat. matrimonium = Ehe) heißt die Vereinigung von Staaten aufgrund einer Eheschließung im Gegensatz zu einer Realunion, bei der zwei Staaten „in der Sache“ (lat. res) zusammengeschlossen werden. Am häufigsten war in der Frühen Neuzeit die Personalunion, d. h. einzelne Teile eines Reichs wurden durch die Person des Monarchen zusammengehalten, hatten aber sonst nicht unbedingt etwas gemeinsam.

Kastilien war das reichere und größere der beiden Länder, hatte aber auch noch die Last der „Reconquista“ zu tragen, der Rückeroberung des islamisch beherrschten Teils der Iberischen Halbinsel. Erst Anfang 1492 war mit dem Fall von Granada diese Rückeroberung abgeschlossen. Den Stolz der siegreichen „Katholischen Könige“ – diesen ehrenden Namen hatte ihnen der Papst verliehen – dokumentiert noch das Empfehlungsschreiben für Christoph Columbus, das sie „in unserer Stadt Granada“ ausfertigten. Aragón war ärmer und kleiner an Festlandsbesitz als Kastilien; zu diesem Reichsteil gehörten einige „überseeische“ Besitzungen zwischen der Iberischen Halbinsel und der Apenninhalbinsel, u. a. die Balearen und die Königreiche Sardinien und Sizilien. Sizilien hatte für die spanische Wirtschaft einige Bedeutung als Getreidelieferant.

Ein Kabinettstück machtrationaler Renaissance-Politik war die Eroberung des Königreiches Neapel durch die Spanier. Bis 1494 hatte dort König Ferrante von Aragón regiert. Er stammte aus einer Nebenlinie des Hauses Aragón und galt als brutaler und rücksichtsloser Gewaltherrscher. Nach seinem Tod wurde das Königreich zunächst von den Franzosen besetzt, die sich als Erben der vorigen Herrscherdynastie Neapels sahen, der Anjou. Ferdinand von Aragón setzte sich stattdessen für die Fortdauer der aragonesischen Nebenlinie ein. Im Bündnis mit dem Papst und einigen italienischen kleinen Fürstentümern gelang es Ferdinand, die Franzosen aus Neapel zu vertreiben (1495). Kaum war das geschafft, verbündete er sich mit dem eben noch bekämpften Feind, dem französischen König Ludwig XII. (1498–1515). Gemeinsam vertrieben sie 1501 den letzten Herrscher aus der aragonesischen Nebenlinie. Aber auch dieses Bündnis zerbrach; die Verbündeten gerieten in Streit über das territoriale Beutestück und führten wieder Krieg gegeneinander. In diesen Jahren stellte Ferdinand in Neapel die schlagkräftige Truppe der tercios auf, aus der später die ebenso bewunderte wie gefürchtete kriegsgeübte spanische Infanterie hervorging. Mithilfe dieser Truppe von Berufssoldaten konnte König Ferdinand bis 1504 Neapel unter seine Herrschaft bringen. Den Krieg mit Frankreich beendete er 1504 durch einen Waffenstillstand, ohne Friedensvertrag. Faktisch musste Ludwig XII. die spanische Herrschaft über Neapel anerkennen. Ferdinand setzte in Neapel einen Vizekönig als Regenten ein. Die „überseeischen“ Besitzungen Spaniens wurden prinzipiell von Vizekönigen regiert.

Als letztes europäisches Gebiet kam das Königreich Navarra in spanischen Besitz. Es hatte 1479 bis 1512 nacheinander den französischen Grafen von Foix und d’Albret gehört. 1512 ließ Ferdinand von Aragón das Land militärisch besetzen, weil er verhindern wollte, dass es sich enger an Frankreich anschlösse. 1515 erklärten die kastilischen Cortes Navarra für annektiert. Da Frankreich das nicht hinnehmen wollte, blieb das Königreich zwischen Spanien und Frankreich umstritten.

Die Teile des spanischen Reichs

Königreich Kastilien (mit Andalusien); zur Krone Kastilien gehörten die amerikanischen Besitzungen; Königreich Aragón (bestehend aus den drei Teil-Königreichen Aragón, Katalonien und Valencia); zur Krone Aragón gehörten die Königreiche Neapel und Sizilien sowie die Balearen, Sardinien und die Garnisonen in Nordafrika; Königreich León; Königreich Navarra.

Dass Karl V., der burgundische Prinz, das große spanische Erbe antreten konnte, verdankte er einer Reihe von Intrigen und dynastischen Zufällen. Ferdinand von Aragón hatte zu einer Zeit, als er sich von Frankreich bedroht fühlte, Heiratsverhandlungen mit den Habsburgern eingeleitet. Sie hatten zu einer „Doppelhochzeit“ geführt: 1496 heiratete Juana (Johanna), die Erbin von Kastilien, Philipp den Schönen von Burgund, 1497 Margarete von Österreich den spanischen Infanten (Kronprinzen) Juan. Der aber starb im gleichen Jahr – angeblich, weil er die leidenschaftliche Liebe zu seiner Frau allzu sehr leiblich genossen hatte. So blieb nur Johanna als Erbin übrig. Als 1504 Isabella von Kastilien starb, wurde Johanna Königin von Kastilien. Doch führte Philipp der Schöne die Regentschaft, weil Johanna geisteskrank wurde; sie erhielt daher den Beinamen „die Wahnsinnige“ (la Loca). Nach Philipps Tod 1506 übernahm die Regierung in allen spanischen Reichsteilen Johannas Vater Ferdinand „der Katholische“, König von Aragón. Er starb 1516.

Johannas „Wahnsinn“

Es ist neuerdings umstritten, ob Johanna tatsächlich geistes- oder gemütskrank war. Nahe liegt, dass Ferdinand ihre Entmündigung betrieb, um seine eigene Herrschaft auszuweiten und Philipp zurückzudrängen.

In seinen letzten Lebensjahren betrieb Ferdinand eine stark schwankende Nachfolgepolitik – wahrscheinlich hängt sie mit seinem ebenfalls schwankenden Verhältnis zu Frankreich zusammen, scheint aber nicht völlig rational erklärbar. Von der dynastischen Verbindung mit Habsburg hatte sich Ferdinand nicht nur Beistand gegen Frankreich versprochen, sondern auch die Fortsetzung seiner Dynastie. Nach dem überraschenden Tod Juans von Kastilien setzte Ferdinand erst recht alles daran, seinem Enkel Karl (geb. 1500) die Nachfolge in Kastilien und Aragón zu sichern. Doch dann warf er diese Pläne wieder um, schloss 1505 ein Bündnis mit Frankreich und heiratete 1506 die französische Adlige Germaine de Foix, um noch eigene Kinder zu zeugen. Nachdem sich die Hoffnung auf Nachkommen aus dieser Ehe zerschlagen hatte und ein Habsburger Bündnis mehr Gewinn versprach – nicht zuletzt die Aussicht auf die Eroberung Navarras –, setzte er wieder auf Habsburg. Allerdings bevorzugte er jetzt Karls jüngeren Bruder Ferdinand (geb. 1503). Ihn ließ er nach Spanien kommen und am Hof von Aragón in Zaragoza aufwachsen, setzte aber dann doch in seinem Testament Karl zum Erben seiner Reiche ein.

Nach dem Tod Ferdinands von Aragón im Jahre 1516 wählten die Stände Kastiliens den Kardinal Francisco Ximenez de Cisneros (1436–1517) zum Regenten; in Aragón hatte ihn Ferdinand testamentarisch zum Regenten bestimmt. Um die Kontinuität der Herrschaft zu sichern, verlangten die Stände Kastiliens und Aragóns, Karl solle baldmöglichst nach Spanien kommen und seine Herrschaft persönlich antreten. Doch die frankreichfreundliche Partei am burgundischen Hof wollte Frankreich nicht mit einer deutlichen spanischen Machtdemonstration provozieren und verzögerte die Abreise immer wieder. Erst 1517, kurz nach dem Tod des Kardinals Ximenez, kam Karl in Spanien an.

Um seinen Herrschaftsanspruch im Lande durchzusetzen, ließ er seinen Bruder Ferdinand nach den Niederlanden mehr verschleppen als abreisen. Schon damit brüskierte er einen Teil des spanischen Adels, der lieber Ferdinand als König gesehen hätte. Noch mehr Erbitterung erregte Karls Personalpolitik. Er bevorzugte seine burgundischen Vertrauten bei der Vergabe hoher Ämter in Verwaltung und Kirche und erhob hohe Steuern, vor allem, als er 1520 von Spanien abreisen wollte, um sich in Aachen zum König krönen zu lassen und damit den Anspruch auf die Kaiserkrone anzumelden. Mit seinen ersten Regierungshandlungen schien er Kastilien bewusst zu vernachlässigen. Damit trieb er vor allem die Städte Kastiliens 1520 zur Rebellion. Als er abreiste, stand das Land im Aufruhr.

Die Erhebung führt den Namen „Comuneros“ (Städter) oder „Comunidades“ (Stadtgemeinden), weil die Städte Kastiliens sie hauptsächlich trugen. Doch auch Adlige waren beteiligt, die in Spanien häufig in den Städten lebten. Die Unruhen begannen in Toledo; dort vertrieben im April 1520 Bürger den Vertreter der Königsgewalt, den Corregidor, und andere königliche Amtsträger. In Segóvia wurden Abgeordnete für die Ständeversammlung (die Cortes) nach ihrer Rückkehr überfallen, ihre Häuser geplündert und einer von ihnen gehängt, weil sie die hohen Steuern bewilligt und damit angeblich nicht die Interessen der Stadt vertreten hätten. Bürger widersetzten sich dem königlichen Beauftragten, der die Vorgänge untersuchen sollte, und forderten benachbarte Städte brieflich ebenfalls zur Revolte auf. Am 29. Juli 1520 schlossen sich zumeist kastilische Städte unter Führung Toledos zu einer Vereinigung (Junta) zusammen. In Tordesillas, wo Königin Johanna residierte, erklärte sich die Junta selbst zur eigentlichen Ständeversammlung und ließ Verordnungen im Namen der Königin ausgehen. Der Aufstand richtete sich gegen Karls erste Regierungsmaßnahmen und vor allem gegen den Regentschaftsrat unter Karls ehemaligem Erzieher Adrian von Utrecht (1459–1523), aber nicht gegen Karls Herrschaft im Allgemeinen oder gegen die Monarchie als Institution. In Juan de Padilla (1490–1523) und Juan Bravo hatte die Junta fähige militärische Anführer. Waffen bekam oder requirierte sie aus den Städten; der Regentschaftsrat konnte dem zunächst nichts entgegensetzen.

Dennoch scheiterte die Junta, weil sie kein positiv formulierbares politisches Ziel hatte, weil die Städte untereinander zerstritten waren und weil es ihr nicht gelang, die Einziehung von Steuern selbst zu organisieren. Der Regentschaftsrat dagegen gewann allmählich die Unterstützung einiger Adliger und auch Städte wie Burgos. Als Karl anordnete, die Revolte unnachsichtig niederzuschlagen, entzog er den Aufständischen die Legitimation. Schließlich siegte das Heer des Regentschaftsrates durch Kriegslist: Ein Überraschungsangriff in sumpfigem Gelände am 23. April 1521 bei Villalar schlug die Aufständischen völlig. Juan de Padilla und Juan Bravo wurden einen Tag später als Rebellen hingerichtet. Die meisten Adligen unterwarfen sich dem König, nachdem er ihnen schonende Behandlung zugesichert hatte. Die Stadt Toledo ergab sich erst nach zehnmonatiger Belagerung im Februar 1522.

Schon etwas früher als in Kastilien hatte in Valencia, einem Teil des Königreichs Aragón, die Revolte begonnen. Die so genannte Germanía (Bruderschaft) hatte weniger klare Angriffsziele als die Städterebellion und war insgesamt diffuser, deshalb ließ sie sich schwerer bekämpfen. Sie begann im Sommer 1519 in einer Zeit, als der Adel sich wegen einer Pestepidemie aus der Stadt Valencia zurückgezogen hatte. Die Zünfte nutzten diesen scheinbar herrschaftslosen Moment, schlossen sich zur „Germanía“ zusammen und setzten ein zünftisches Stadtregiment ein, die „Junta der 13“. Aber Karl erkannte dieses Regiment nicht an und schickte darum einen Vizekönig als Regenten in die Stadt. Diesen vertrieb die Junta und erklärte ihm und dem Adel förmlich den Krieg. Der Aufstand fand rasch Nachahmer in anderen Städten, aber es kam zu keinem festen Zusammenschluss.

In erster Linie richtete sich die Revolte gegen den Adel, daneben spielten Bedrohungsgefühle der christlichen Städter gegenüber „maurischen“ (d. h. islamischen oder jüngst christianisierten) Landarbeitern eine Rolle – und gegenüber den Adligen, die diese maurischen Arbeiter schützten. Aber weil die Städte ihre militärischen Kräfte nicht vereinigten, konnte der Vizekönig sie einzeln schlagen. Als Letzte wurden die Städte Alcira und Játiva im Mai 1523 erobert. Im Gegensatz zu den adligen Parteigängern der Comuneros wurden die Führer der Germanía hart bestraft; ungefähr 800 Todesurteile wurden vollstreckt.

Ein dritter Schwerpunkt von Revolten war die Insel Mallorca. Dort begehrten 1522 hauptsächlich Handwerker und Arbeiter gegen die königlichen Beauftragten auf. Auch dieser Aufstand wurde nach Karls Rückkehr nach Spanien 1523 niedergeschlagen. Dass die Aufstände ausbrachen, als Karl das Land verlassen wollte oder verlassen hatte, ist typisch für die personale Herrschaftsauffassung der damaligen Zeit. Nicht eine abstrakte Vorstellung von Staat oder Loyalität garantierte die politische Ordnung, sondern der König oder Herrscher als Person. Wenn er das Land verließ und der Stellvertreter nicht anerkannt war, gab es aus der Sicht der Untertanen keine legitime Ordnung mehr, und sie handelten entsprechend.

Die Fehler seiner Anfangsjahre in Spanien suchte Karl nach seiner Rückkehr 1522 nach Möglichkeit zu korrigieren. Er berief gezielt Spanier in hohe Ämter, er verließ das Land bis 1529 nicht mehr, und er sorgte für seine Nachfolge, wie es ihm die kastilischen Stände empfohlen hatten. 1526 heiratete er die portugiesische Prinzessin Isabella; 1527 wurde der Sohn Philipp (der spätere Philipp II.) geboren. Auch die Entscheidungsstrukturen der Herrschaft suchte Karl so zu verbessern, dass sie den Anforderungen der Herrschaft über Spanien genügten, zu dem jetzt auch die neu eroberten Gebiete Amerikas gehörten.

Die königliche Gewalt hatte schon im Spanien des 15.Jahrhunderts ein hohes Maß an Herrschaftskonzentration erreicht. Karls Großeltern, die Katholischen Könige Ferdinand von Aragón und Isabella von Kastilien, hatten zwei wichtige Institutionen geschaffen, die zur Vereinheitlichung der Reiche und zur Herrschaftskonzentration beitrugen: die Santa Hermandad (Heilige Bruderschaft) in Kastilien und die Heilige Inquisition.

Prozess, Urteile und Strafen der Inquisition wirken auf heutige Leser abstoßend und schockierend wie die gesamte Strafjustiz der Zeit. Wichtigstes Beweismittel im Prozess war das Geständnis des Angeklagten. Theoretisch durfte es nicht durch Folter erpresst sein, aber das ließ sich schwer nachprüfen. Die öffentliche Urteilsverkündung, das Autodafé, wurde mit großem Aufwand an Symbolik inszeniert, Hinrichtungen fanden öffentlich statt. Besonders unberechenbar wirkte die Inquisition, weil sie auch auf anonyme Denunziationen hin tätig werden durfte. Trotzdem bedeutete eine Anklage vor der Inquisition noch kein Todesurteil. Eine Analyse der Urteile in Valencia von 1488 bis 1530 ergab bei 2354 Verfahren 512 Freisprüche und 754 Todesurteile, der Rest bestand aus Verurteilungen zu Geldstrafen oder Güterkonfiskation.

Santa Hermandad

Die Santa Hermandad war ursprünglich ein Städtebund mit einer Art von Polizeitruppe, die dazu dienen sollte, Überfälle auf den Landstraßen zu bekämpfen. Ob diese Institution zu Karls Zeiten noch bestand, ist unklar.

Inquisition

Die Inquisition war ein Glaubens- und Sittengericht, das vom Papst eingerichtet werden musste. In Spanien stand die Inquisition jedoch seit ihrer Einrichtung 1478 unter der Kontrolle des Königs, denn er bestellte den Großinquisitor.

Im Dienst der Herrschaftskonzentration stand die Inquisition, weil sie

 vom König eingerichtet war, sodass er sie in seinem Sinne einsetzen konnte;

 selbstständig ermitteln durfte, sodass sie die ihr Unterworfenen stärker im Griff hatte als andere Gerichte der Zeit;

 auf die Gesinnung der Christen vereinheitlichend wirkte;

 Territorialgrenzen nicht respektieren musste, sodass die Herrschergewalt damit über die Grenzen der Einzelreiche hinausgehen konnte.

Die Inquisition richtete ihr Augenmerk, ihrem Auftrag gemäß, nur auf Christen, deren Glaubenshaltung verdächtig erschien. Das waren vor allem zum Christentum konvertierte Juden (Conversos, mit einem Schimpfwort auch „Marranen“ – wohl von span. marrano = Schwein, Gauner – genannt) und konvertierte Muslime (Morisken). Beiden Gruppen wurde vorgeworfen, sie übten heimlich noch die Riten ihrer vorigen Religion – was oft auch zutraf. Aber auch spanische Mystiker konnten ins Visier der Inquisition geraten – Menschen, denen es mehr auf die persönliche Beziehung zu Gott ankam als auf die kirchlichen Riten und deren religiöse Sprache sich nicht an die gewöhnlichen Regeln des Redens mit und über Gott zu halten schien. Viele spanische Anhänger des Erasmus (Erasmianer), die von der Strenge der spanischen Kirche nichts hielten, mussten in den Zwanzigerjahren des 16. Jahrhunderts vor der Inquisition fliehen; der Gelehrte Pedro de Lerma, ehemals Kanzler der Universität von Alcalà, ging 1537 noch in hohem Alter ins Exil nach Paris und starb auch dort.

Für Juden und Muslime interessierte sich die Inquisition nicht. Sie wird zwar oft mit den Verfolgungen „Andersgläubiger“ in Verbindung gebracht, aber dem widersprechen die Tatsachen. Die Inquisition hatte abweichenden Denkweisen und Praktiken innerhalb des Christentums nachzuspüren, aber nicht den Überzeugungen derjenigen, die Juden oder Muslime geblieben waren. Die Verfolgung und Vertreibung der Nichtchristen aus Spanien war hauptsächlich eine Angelegenheit der Könige.

Unmittelbar nach der Eroberung Granadas hatten die Katholischen Könige den Muslimen die freie Ausübung ihrer Religion ausdrücklich zugesichert. Die Muslime Spaniens gerieten aber unter den Druck der spanischen Kirchenreformer, die energisch versuchten, sie zum Christentum zu bekehren. Der Kardinal Ximenez de Cisneros begann diese Bekehrungen offenbar so brutal, dass er die Muslime des ehemaligen Königreichs Granada Ende 1499 zum Aufstand provozierte. Die Revolte griff rasch um sich und war in dem gebirgigen Land außerordentlich schwer zu ersticken. Erst 1501 wurde der Aufstand niedergeschlagen; und auf diese Erfahrung reagierten die Katholischen Könige mit einem Edikt (12. Februar 1502), das die Muslime Kastiliens – zu dem auch das ehemalige Königreich Granada gehörte – vor die Entscheidung stellte, entweder Christen zu werden, also sich taufen zu lassen, oder auszuwandern. Da das Edikt bestimmte, dass Kinder – Mädchen unter 13, Jungen unter 15 Jahren – im Lande bleiben müssten, hatten viele Familien keine andere Wahl, als ein Doppelleben zu führen, sich nach außen „spanisch-katholisch“ zu benehmen und heimlich die Riten ihres alten Glaubens zu üben. Sie wurden denn auch von der Inquisition besonders scharf beobachtet. Karl V. schärfte 1526 das Edikt von neuem ein, erlaubte aber den Morisken, einige ihrer angestammten arabischen Bräuche zu behalten. Auch sollten sie vierzig Jahre lang von der Inquisition frei sein, was ihnen etwas größere Rechtssicherheit verschaffte.

Die Juden wurden mit dem Edikt vom 31. März 1492 aus Kastilien und Aragón vertrieben. Nur vier Monate sollten sie Zeit haben, ihren Besitz zu verkaufen und auszuwandern. Viele hatten sich ebenso wie die Morisken zum Schein taufen lassen, blieben aber heimlich bei ihrer alten Religion. Dadurch gerieten einige spanische Institutionen, bei denen Juden in solcher Art „untergetaucht“ waren, ins Visier der Inquisition. Um sich vor grundsätzlichem Verdacht zu schützen, verlangten einige Korporationen seit Ende des 15. und zu Beginn des 16. Jahrhunderts von ihren Mitgliedern den Nachweis der limpieza de sangre (Reinheit des Blutes), den Nachweis also, dass sie ausschließlich christliche Eltern oder Ahnen hätten. Den Anfang machte der Mönchsorden der Hieronymiten, in dem es besonders viele aus dem Judentum konvertierte Christen gab. Er verlangte von neu eintretenden Mönchen im Kloster Unserer Lieben Frau von Guadalupe sowie von denen, die dort höhere Positionen anstrebten, den Nachweis spanisch-christlicher Eltern und Ahnen, ab 1495 sogar bis in die vierte Generation. Andere Institutionen folgten, wenn auch nicht alle mit dermaßen strengen Vorschriften, so die Universität von Salamanca und das Collegio de Santa Cruz in Valladolid. Sevilla sperrte 1515 seine Kanonikerstellen für Männer, die nicht mindestens in zweiter Generation Christen waren. Schon ihre Eltern mussten also Christen (geworden) sein.

Kanoniker

Kanoniker nennt man die Mitglieder einer geistlichen Gemeinschaft, die nach einer Regel (lat. canon) lebt. Im Gegensatz zu Mönchen dürfen Kanoniker über persönliches Eigentum verfügen, sollen aber ein sittlich ebenso strenges Leben führen wie die Mönche. Kanoniker heißen auch die Priester an einer Dom- oder Stiftskirche.

Die meisten Orden wehrten sich lange Zeit gegen die Zumutung der limpieza, weil sie viele Mitglieder aus jüdischen oder muslimischen Familien hatten. Die Franziskaner verlangten den Nachweis der limpieza erst ab 1525, die Dominikaner ab 1530. Die so genannten Statuten über die limpieza gingen also weder von den Königen aus – sie suchten eher den Eifer zu dämpfen – noch von den Bischöfen als Repräsentanten der Kirche, sondern von niedereren Gewalten und von Korporationen, die nach den Vorstellungen der Frühen Neuzeit ihr eigenes Recht hatten und es in gewissen Grenzen selbst fortentwickeln durften.

Hinter den Aktivitäten der Inquisition wie den Vorschriften der limpieza stand offensichtlich die Vorstellung, die Einwohner eines Staates sollten in ihren inneren Überzeugungen wie in ihrem äußeren Verhalten mehr oder weniger einander gleichen. Das scheint eine spezifisch neuzeitliche Vorstellung zu sein – das Mittelalter hat Forderungen nach Einheitlichkeit in dieser Radikalität und für so große Gruppen nicht gekannt und hätte mit seinen verhältnismäßig schwachen Institutionen solche Forderungen auch nicht durchsetzen können. Die Neuzeit ertrug Abweichungen und Gegensätze offensichtlich schwerer und sah Einheitlichkeit als etwas schlechthin „Richtiges“ an, das durchgesetzt werden müsse. Die spanische Inquisition und die limpieza-Vorschriften werden zwar oft dem „finsteren Mittelalter“ zugerechnet, aber sie sind in ihrem Verlangen nach „Einheit durch Standardisierung“ typisch für die Neuzeit, wenn auch für ihre eher finsteren Seiten.

limpieza de sangre

Uns Heutigen drängt sich beim Blick auf die „Blutreinheits“-Statuten leicht die gedankliche Verbindung zur „rassisch“ begründeten Judenverfolgung des 20.Jahrhunderts auf. Die Verbindung ist zum Teil richtig – auch für die limpieza de sangre waren unter Umständen erst entfernte Vorfahren fremden Glaubens ungefährlich. Zwei Unterschiede jedoch dürfen nicht vergessen werden. Erstens: Die Vorschriften der limpieza de sangre versuchten, Konvertiten und ihre Nachkommen zu verdrängen, aber nicht, sie zu vernichten. Zweitens: Wer keine besonderen Stellungen anstrebte, war vor Verfolgung sicher; die Tatsache, dass jemand Vorfahren fremden Glaubens hatte, galt nicht schon an sich als Vergehen oder als gefährlich.

Ferdinand und Isabella hatten außerdem systematisch begonnen, im Bereich niedererer Gewalten den königlichen Willen stärker durchzusetzen. In den Städten wurden – als Vertreter der königlichen Gewalt in der Stadt – so genannte Corregidores bestellt, die im Sinne des Königs tätig sein sollten. Ferdinand von Aragón übernahm zwischen 1485 und 1498 den Vorsitz der drei geistlichen Ritterorden von Santiago, Alcantara und Calatrava, indem er sich beim Tode eines Großmeisters jeweils zum Nachfolger wählen ließ. Dadurch konnte er das Vermögen der Orden nutzen, sowohl ihr Geld als auch ihre Einkünfte aus Grundbesitz. Schließlich erlangte er vom Papst die Bestätigung, dass der König den geistlichen Ritterorden ständig vorsitzen dürfe.

Karl baute als König Karl I. auf den Voraussetzungen auf, die die Katholischen Könige geschaffen hatten. Die Institutionen, die sich bewährt hatten, ließ er bestehen und führte auch die „staatskirchliche“ Politik Ferdinands fort. Die Veränderungen, die Karl in der spanischen Zentralverwaltung in die Wege leitete, dienten dem Ziel, die Regierungsgeschäfte stärker vom Herrscher unabhängig zu machen, damit die Regierungstätigkeit nicht zusammenbräche, wenn der Herrscher einmal außer Landes wäre. Ähnlich wie später in Burgund schuf Karl mehrere Beratungsgremien mit spezialisierten Sonderaufgaben. 1522 richtete er den Staatsrat (Consejo de Estado) ein, hauptsächlich für die Außenpolitik, 1522 oder 1523 den Wirtschaftsrat (Consejo de la Hacienda) für die Finanzfragen – daher wird er auch oft als „Finanzrat“ bezeichnet. Daneben gab es einen Kriegsrat (Consejo de Guerra; er war eigentlich ein um einige militärische Fachleute erweiterter Staatsrat) sowie spezielle Räte für die geistlichen Orden, die Polizei und die Finanzverwaltung. Die Ressorttrennung war für die Zeit etwas Neues; sie stand besonders im Dienst der Herrschaftskonzentration, denn die ressortspezifischen Gremien nahmen auf die Grenzen der Reichsteile keine Rücksicht und wirkten dadurch vereinheitlichend. Allerdings wurde die Ressorttrennung nicht zum durchgängigen Prinzip gemacht. Neben den ressortspezifischen Räten waren auch regionalspezifische Gremien jeweils für einen Landesteil oder ein Herrschaftsgebiet zuständig. Dieses „Regionalprinzip“ in der Verwaltung entsprach der Tatsache, dass fast alle Herrschaften der Frühen Neuzeit aus mehreren Teilen verschiedener Rechtsstellung und oft auch verschiedenen Rechtes bestanden. Das wichtigste der regionalspezifischen Gremien war der Kastilienrat (Consejo de Castilla). Aus seinem Personal wurden die Angehörigen des Finanzrats und später des Indienrats (Consejo de las Indias) rekrutiert. Man darf sich also die „Consejos“ nicht als streng voneinander getrennte Behörden vorstellen; es kam vor, dass dieselben Männer mehreren Gremien angehörten.

Der Indienrat hat eine besonders komplizierte Verwaltungsgeschichte, was dafür spricht, dass sich erst allmählich die praktikabelste Form der Verwaltung für ein so weit entferntes Teilreich herausstellte. Für die Organisation des Amerikahandels und den Fracht- und Passagierdienst nach „Indien“ (Spanisch-Amerika) war 1503 die „Casa de la Contratación“ in Sevilla eingerichtet worden. Sie sollte die königlichen Einkünfte aus den amerikanischen Besitzungen sicherstellen, als Gerichtshof für sie fungieren und für die Ausbildung von Seeleuten sorgen. Die übrige Verwaltung des spanisch-amerikanischen Reichs lag zunächst noch beim Kastilienrat. 1518 wurde, anscheinend aus dem Personal des Kastilienrats, ein eigenes Kollegium für „Indien“ gebildet. 1524 wurde es selbstständig und in den Rang eines „Consejo de las Indias“ erhoben. Die Casa de la Contratación wurde ihm unterstellt. Der Indienrat fungierte für die amerikanischen Gebiete als gesetzgebendes Organ, Verwaltungsbehörde und oberstes Gericht, überwachte den Amerikahandel und musste dafür sorgen, dass das Königliche Fünftel (quinto real) abgeführt wurde, die Steuer des Königs auf die Edelmetall-Ausbeute der amerikanischen Reiche. Die Einrichtung all dieser Räte bedeutete eine gewisse Versachlichung der Herrschaft, einen Schritt der Differenzierung zwischen Herrschaft und Herrscherpersönlichkeit. Dennoch beruhte Herrschaft auch in Spanien noch stark auf persönlichen Verbindungen.


Was ein Mann auf dem richtigen Posten ausrichten konnte – und was nicht –, das sieht man an einem der Mächtigen des damaligen Spanien, dem Staatssekretär Francisco de los Cobos (1475/85–1547). Er entstammte einer verarmten Adelsfamilie aus Andalusien und machte durch Vermittlung eines Onkels – Protektion war ein damals selbstverständliches Mittel des Aufstiegs – schon als junger Mann Karriere im Kastilienrat. 1518 gehörte er dem Kollegium an, das für die Verwaltung der amerikanischen Gebiete zuständig war, und wirkte später auch im Indienrat und im Finanzrat als „Sekretär“. 1529 wurde er in den Staatsrat berufen und sollte dort für die Angelegenheiten Spaniens und die Beziehungen zu Portugal zuständig sein. 1530 wurde ihm auch noch Italien als Zuständigkeitsbereich übertragen; und in den folgenden Jahren entwickelte er sich zu einer Art von Premierminister oder Regenten für Spanien und die ihm nahe gelegenen Gebiete, weil der Kaiser sich oft außerhalb Spaniens befand. 1543 legte Cobos in Simancas bei Valladolid das spanische Staatsarchiv an. Es befindet sich noch heute dort.

Eine von Cobos’ Hauptaufgaben bestand darin, das Geld für die kriegerische und daher kostspielige Außenpolitik des Kaisers zu beschaffen. Kastilien trug nach Burgund das meiste Geld zu dieser Politik bei. Steuern mussten von den Ständen bewilligt werden. Die wichtigste dieser Steuern war der servicio (eigentlich: „Dienst“). Ihn brachten die Bürger der Städte auf, da Adel und Geistlichkeit seit 1536 bzw. 1538 von der Steuerpflicht befreit waren. Daneben existierte die alcabala, eigentlich eine Umsatzsteuer, deren Höhe durch vorherige Vereinbarung (encabezamiento) zwischen König und Ständen festgelegt wurde. Auch die Kirche trug zur Finanzierung der königlichen Politik bei, besonders durch den subsidio (wörtlich: „Unterstützung“), eine Abgabe vom Kirchenvermögen und dem Einkommen der Kleriker. Außerdem konnten die spanischen Könige seit Ferdinand von Aragón das Vermögen der geistlichen Ritterorden für sich und ihre Politik heranziehen. Die Cruzada, eigentlich eine Kreuzzugssteuer, belastete geistliche und weltliche Personen. Schließlich blieb noch die Möglichkeit, Staatsschuldscheine, so genannte juros, auszugeben oder Kredit bei Bankhäusern zu bekommen. Besonders Genueser Banken und die Fugger in Augsburg gaben Kaiser Karl V. immer wieder Geld. Am häufigsten hielt er seine Gläubiger mit einem Pfand schadlos, verlieh ihnen z. B. Monopole (z. B. Abbaurechte für Quecksilber für die Fugger 1525–1527). Um Geld zu gewinnen, verkauften die spanischen Könige auch Ämter und Titel. Das war nicht ganz unpraktisch: Da die „Diener“ des Königs nicht mit einem regelmäßigen Gehalt bezahlt wurden, musste man, um ein Amt anstreben zu können, schon über eine solide Finanzgrundlage verfügen.

Eine wirtschaftliche Buchführung nach „modernen“ Prinzipien gab es im 16. Jahrhundert in keinem Staat Europas, auch nicht in Spanien. Cobos setzte zwar wenigstens Anfänge einer Rechnungsführung durch, konnte aber auch nicht den Überblick über die verschiedenen Finanzquellen behalten. Am schwierigsten zu kontrollieren aber waren die Ausgaben. Die Außenpolitik – das heißt, die Ausgaben für Söldner sowie für Geschütze, Schiffe und Munition – verschlang so viel Geld, dass die meisten Einnahmen der Krone sofort wieder ausgegeben werden mussten. Steuereinnahmen wurden durch die so genannten asientos (Verträge) schon Jahre im Voraus verpfändet; die Einkünfte der drei geistlichen Ritterorden wanderten seit 1524 gar nicht erst in die königliche Kasse, sondern mussten gleich an die Fugger weitergeleitet werden. Das „königliche Fünftel“ aus den Edelmetall-Einnahmen der Eroberer reichte trotz beuteschwerer Plünderungen nicht aus, das spanische Defizit zu decken. Zudem erlebte das Land schon in den 20er-Jahren seine erste große Inflation, die auch den königlichen Haushalt belastete.

Da Karl V. in den folgenden Jahren für seine Kriege ständig mehr aufwandte, als die spanischen Staatseinnahmen hergaben, verschlimmerte sich seine Finanzlage immer mehr. In den Vierzigerjahren bekam er nur noch kurzfristige Kredite zu sehr hohen Zinsen und lebte, wie Royall Tyler schreibt, „buchstäblich von seinen Schulden“ – seine Gläubiger kreditierten ihn nur noch deshalb, weil sie fürchteten, sie würden gar nichts mehr zurückbekommen, wenn sie sich weigerten. Tyler interpretiert daher Karls Abdankung in den Jahren 1555/56 als nur mühsam verhüllte Flucht vor seinen Gläubigern. Der Kaiser sei ihnen sozusagen nach Spanien und ins Privatleben entkommen. Erst sein Sohn und Erbe Philipp II. musste kurz nach seinem Regierungsantritt den Staatsbankrott erklären (1557).

Deutung der Inflation

Schon die Zeitgenossen interpretierten die Preissteigerungen in Spanien als importierte Inflation: Es sei aus Amerika viel Geld ins Land gekommen, das Warenangebot aber bescheiden geblieben, deshalb seien die Preise gestiegen. Diese Meinung wird heute weniger vertreten, da sie den Preisschub der 20er-Jahre nicht erklärt, als die großen Edelmetallvorkommen Amerikas noch nicht entdeckt waren. Heutige Interpreten führen die Preissteigerungen auf steigende Nachfrage zurück, die durch eine „unterentwickelte“ Wirtschaft nicht befriedigt werden konnte.

Die desaströse Finanzlage Spaniens und des königlich-spanischen Haushaltes war sicher ein wichtiger Grund für die Abdankung des Kaisers, wenn auch nicht der einzige. In spektakulären Zeremonien verzichtete Kaiser Karl V. 1555/56 der Reihe nach auf alle seine Herrschaften – für Spanien und seinen amerikanischen Besitz zugunsten Philipps II. Karl zog sich auf einen Altersruhesitz zurück, den er sich in der Nähe des Klosters San Jeronimo de Yuste in der Landschaft Estremadura in Zentralspanien hatte erbauen lassen. Dort verbrachte er seine letzten Lebensjahre, politisch noch aktiv, aber ohne Regierungspflichten. 1558 starb er.

Habsburgs europäische Herrschaft

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