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aa) Strafrecht

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Die Straftat wird zumindest gedanklich in die systematischen Kategorien der Tatbestandsmäßigkeit, der Rechtswidrigkeit und der Schuld zerlegt. Man spricht in diesem Kontext vom sog. dreigliedrigen Verbrechensbegriff.[152] Hieraus lässt sich ein allgemeines Prüfungsschema ableiten, das den Ausgangspunkt für jede strafrechtliche Prüfung bildet.

Dreigliedriges Prüfungsschema:

1 Tatbestandsmäßigkeit

2 Rechtswidrigkeit, d.h. Fehlen von Rechtfertigungsgründen

3 Schuld, d.h. Vorhandensein von positiven Schuldmerkmalen und Fehlen von negativen Schuldmerkmalen

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