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b) Klassische (alphanumerische) Gliederung

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Die traditionell gängigste Gliederungsoption für juristisch-wissenschaftliche Arbeiten ist die alphanumerische Gliederung. Diese ist auch für die juristische Falllösung empfehlenswert. Das alphanumerische System kombiniert römische sowie arabische Zahlen und groß oder klein geschriebene Buchstaben.[163] Der Vorteil gegenüber dem Dezimalsystem ist, dass letzteres bei zu vielen Gliederungsebenen leicht unübersichtlich werden kann. Dies gilt z.B. für einen Gliederungspunkt mit der Bezeichnung |49|„2.3.5.4.“ Eine entsprechende Gliederung im alphanumerischen System heißt z.B. „B. III. 5. d)“. Wenngleich sich der „Informationsvorteil“ nicht in jedem Fall sofort erschließen mag, spricht doch jedenfalls die Gewohnheit (auch und vor allem der benotenden Leser) für die letzte Variante. In jedem Fall sollte aber auch bei der alphanumerischen Gliederung darauf geachtet werden, dass in der Regel nicht mehr als fünf Gliederungsebenen gebildet werden.[164] Die Gliederungsebenen sind üblicherweise A. → I. → 1. → a) → aa) → (1).

1 Ansprüche D gegen K 7Anspruch auf Übereignung des Miteigentums (§ 433 Abs. 1 BGB) 7Vorüberlegung: Vertragsschluss bei Online-Auktionen 7Abgabe einer eigenen Willenserklärung der T 7Handeln unter fremdem Namen 7Namenstäuschung („Namenslüge“) 8Identitätstäuschung 8Auslegung und Anwendung 8Vertretungsmacht 9Duldungsvollmacht 9Anscheinsvollmacht 10Ergebnis 12Schadensersatz aus §§ 280, 281 Abs. 1, 433 BGB 12

Abb. 6: Beispiel einer alphanumerischen Gliederung aus Musterhausarbeit.

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