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c) Schluss

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Im Schlussteil der Themenarbeit werden die gewonnenen Erkenntnisse zusammengefasst. Dies ist auch der Ort für eine Schlussfolgerung oder ein Fazit, insbesondere aber auch für einen Ausblick. Vor allem der Ausblick auf weitere, noch erforderliche oder wünschenswerte Forschungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet können Teil der gewonnenen Erkenntnisse und damit wichtiger Bestandteil einer Themenarbeit sein. Der Schlussteil ist zudem auch der richtige Ort für die Formulierung weiterreichender Lösungsansätze oder -vorschläge, so z.B. der Formulierung von Gesetzgebungs- oder Gesetzesänderungsvorschlägen.

Rechtswissenschaftliches Arbeiten

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