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3. Überschriftennummerierung

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Im Folgenden werden die zwei gängigen Arten zur Überschriftennummerierung – entweder im Dezimalsystem oder im alphanumerischen System – vorgestellt. Für juristisch-wissenschaftliche Arbeiten muss jeweils ausschließlich die eine oder andere Gliederungstechnik angewandt werden. Eine Kombination verschiedener Gliederungs- und Nummerierungsoptionen ist zu vermeiden.[157]

Allgemein ist überdies die zwingende Vorgabe zu beachten, dass sich auf jeder Ebene der Gliederung immer mindestens zwei Gliederungspunkte befinden.[158] Daher ist folgender Merksatz zutreffend:

Wer a) sagt, muss auch b) sagen!

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