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a) Einleitung

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Die Einleitung einer juristischen Themenarbeit ist fester Bestandteil des Textteils. Sie soll dem Leser der Arbeit das Thema, den Aufbau und das Ziel der Ausarbeitung vorstellen und einen Überblick über die Arbeit bieten. Als Grundregel ist zu beachten, dass die Einleitung – obgleich am Anfang der Arbeit platziert – immer erst am Ende der Bearbeitung verfasst werden sollte.[154] Erst zu diesem Zeitpunkt stehen die Ergebnisse der Bearbeitung fest. Erst dann sind konzise und verlässliche Aussagen möglich.

Rechtswissenschaftliches Arbeiten

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