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Innenbereich

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Geregelt in § 34 BauGB. Der Innenbereich ist einer der drei planungsrechtlichen Bereiche (Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, Außenbereich, Innenbereich).

Als Innenbereich bezeichnet man die Flächen, die in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegen. Ein Bebauungszusammenhang in diesem Sinne liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann vor, wenn die tatsächliche Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt. Von einem Ortsteil spricht man, wenn es sich um einen Bebauungskomplex handelt, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.

Mit anderen Worten: Innenbereich = Bebauungszusammenhang + Ortsteil (Gewicht + organische Siedlungsstruktur).

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