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Klarstellungssatzung
ОглавлениеGeregelt in § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Mit der Klarstellungssatzung kann die Gemeinde die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile festlegen. Die Satzung hat – für sich allein genommen – aber nur deklaratorische Wirkung. Sie stellt lediglich dar, welche Flächen zum Innenbereich und welche zum Außenbereich gehören, und kann daher für Außenbereichsflächen kein Baurecht schaffen.