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Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

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Seit Einführung des BayKiBiG erhalten die Kommunen vom Staat eine finanzielle, kindbezogene Unterstützungsförderung, die an qualitative Voraussetzungen gebunden ist. Es muss unter anderem ein bestimmter Mindestbetreuungsschlüssel erfüllt sein. Das bedeutet für eine bestimmte Anzahl von Kindern muss eine bestimmte Anzahl von qualifiziertem Betreuungspersonal vorgehalten werden.

Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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